Die Streckenabschnittskontrolle (Section Control), bei der jedes Fahrzeug registriert wird, die Fahrzeit über einen bestimmten Abschnitt gemessen wird und ggf. anhand der errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit ein Bußgeld vergeben werden kann ist rechtens.

In vielen Ländern gibt es die Streckenabschnittskontrolle schon länger. In Deutschland wurde in Niedersachsen, auf der Bundestraße 6 bei Laatzen eine Pilotanlage angelegt. Kurz nach dem Start wurde der Betrieb allerdings gerichtlich untersagt, da jedes Fahrzeug vorübergehend registriert wird und die rechtlichen Voraussetzungen dafür noch nicht gegeben waren.

 

Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung, wodurch die Voraussetzungen geschaffen wurden, wurde auch die Section Control per Eilverfahren wieder aktiviert. Das Oberverwaltungsgericht musste aber noch in einem Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit entscheiden, was schließlich am Mittwoch, den 13.11.2019 geschehen ist.

Demnach ist die Anlage rechtens und geht bereits ab Donnerstag wieder in Betrieb. Von da an wird die Bußgeldbehörde dort registrierte Tempoverstöße verfolgen.

Az. 12 LC 79/19

 

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius: “Ich war immer davon überzeugt, dass diese innovative Technik ein echtes Plus für mehr Verkehrssicherheit in ganz Deutschland sein kann. Darum war es mir wichtig, diesen mutigen – wenn auch im Nachhinein nicht immer einfachen – Weg als erstes Bundesland in Deutschland, entsprechend der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, zu gehen.”

 

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

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section control a2 wechsel
A2 Wechselabschnitt, Foto von Wolfgang Simlinger, www.simi.at

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