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Zivile Polizeistreife zeigt Motorradfahrer nach Mittelfinger-Geste an – Kritik an unklarer Darstellung

Ein Vorfall in Nürnberg sorgt aktuell für Aufsehen: Ein Motorradfahrer wurde von einer zivilen Polizeistreife angezeigt, nachdem er dieser den Mittelfinger gezeigt hatte.  Der Fall wurde von der Polizei Mittelfranken öffentlich gemacht – inklusive einer Bildmontage, die jedoch keine reale Szene zeigt.  Die Reaktionen auf den Beitrag fallen kontrovers aus, nicht zuletzt wegen einer unklaren Formulierung der Polizei.

Was ist passiert?

Laut offizieller Mitteilung der Polizei Mittelfranken ereignete sich der Vorfall in der Rothenburger Straße in Nürnberg.  Eine zivile Streifenbesatzung habe dort eine Verkehrskontrolle durchgeführt und stand dabei mit ihrem Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand.  Nach Abschluss der Kontrolle sei ein Motorradfahrer „an dem gleichzeitig anfahrenden Pkw unserer Kollegen“ vorbeigefahren und habe dabei „unmissverständlich gestenreiche Bewegungen“ gemacht.  An der nächsten Ampel habe der Fahrer schließlich den Mittelfinger gezeigt.  Die Beamten hielten ihn daraufhin an und leiteten ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein.

 

Symbolfoto statt Tatsachenabbildung

Dem Facebook-Beitrag der Polizei ist ein Bild beigefügt, das einen Motorradfahrer zeigt, der aus dem Stand einem Autofahrer den Mittelfinger zeigt.  Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Bild vom tatsächlichen Geschehen, sondern um ein bearbeitetes Symbolfoto aus einer Bilddatenbank (Adobe Stock).  Das Bild wurde offenbar nachträglich mit Schlagzeilen versehen und dient rein illustrativen Zwecken. Dies hat möglicherweise zur Verwirrung beigetragen.

 

Uneindeutige Formulierung sorgt für Spekulationen

Ein zentrales Element der Diskussion ist die Formulierung:

„Nach Abschluss der Kontrolle wollte ein Motorradfahrer an dem gleichzeitig anfahrenden Pkw unserer Kollegen vorbeifahren und machte dabei unmissverständlich gestenreiche Bewegungen.“

Diese Beschreibung lässt mehrere Interpretationen zu:

  • Möglichkeit 1: Der Motorradfahrer wurde zuvor selbst kontrolliert und fuhr gleichzeitig mit dem zivilen Polizeifahrzeug los.
  • Möglichkeit 2: Das Polizeifahrzeug fuhr vom Stand auf die Fahrbahn, während der Motorradfahrer bereits auf der Straße unterwegs war.
  • Möglichkeit 3: Der Motorradfahrer fuhr an einem stehenden Fahrzeug vorbei, das in dem Moment ebenfalls anfuhr, wodurch eine potenziell gefährliche Situation entstehen konnte.

Ob es tatsächlich zu einem riskanten Fahrmanöver oder gar zu einer Gefährdung kam, bleibt offen.  Auch die Frage, ob ein Blinker gesetzt wurde oder wer welche Verkehrsvorschrift möglicherweise missachtete, wird nicht weiter erläutert.  Der unklare Hergang dürfte wesentlich zur Emotionalität der nachfolgenden Diskussion beigetragen haben.

 

Kontroverse Reaktionen in den sozialen Netzwerken

In den Kommentaren unter dem Beitrag der Polizei entbrannte eine teils hitzige Debatte.  Einige Nutzer kritisierten das Vorgehen der Beamten.  Der Vorwurf: Die zivile Streife könnte durch ihr Fahrverhalten den Motorradfahrer bedrängt oder ihm die Vorfahrt genommen haben.  In diesem Kontext wurde die Geste des Motorradfahrers teilweise als Reaktion im Affekt gewertet.

Andere wiederum verteidigten die Polizei und betonten, dass eine Beleidigung – unabhängig vom Anlass – nicht akzeptabel sei.  Mehrere Stimmen forderten Respekt gegenüber Einsatzkräften, während wiederum andere auf die rechtliche Unverhältnismäßigkeit hinwiesen: Eine mögliche Verkehrsgefährdung durch die Polizei sei schwerwiegender als eine gestische Beleidigung, so der Tenor einiger Kommentare.

Ein wiederkehrendes Thema in den Kommentaren ist außerdem das Verhältnis zwischen Polizei und Bürgern.  Mehrere Nutzer äußerten den Eindruck, dass zivil gekennzeichnete Polizeifahrzeuge sich im Straßenverkehr mitunter regelwidrig verhielten, ohne dafür belangt zu werden.  Diese Wahrnehmung sorgt offenbar für zusätzlichen Unmut.

 

Rechtlicher Hintergrund

Die Geste des ausgestreckten Mittelfingers gilt in Deutschland juristisch als Beleidigung nach § 185 StGB.  Eine solche Tat kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.  Die Anwendung dieses Straftatbestands ist jedoch stets vom konkreten Kontext abhängig.  Ein Verhalten im Affekt – etwa nach einem erschreckenden oder bedrohlichen Verkehrsvorgang – kann bei der rechtlichen Bewertung eine Rolle spielen.  Ob das in diesem Fall berücksichtigt wird, bleibt abzuwarten.

 

Fazit

Der Vorfall zeigt exemplarisch, wie schnell ein kurzer Moment im Straßenverkehr zu einem strafrechtlich relevanten Ereignis werden kann – insbesondere, wenn Emotionen ins Spiel kommen.  Der Beitrag der Polizei Mittelfranken hat durch seine vage Formulierung und die Verwendung eines gestellten Symbolfotos zur Verwirrung beigetragen.  Der Fall wird nun offenbar juristisch bewertet, die öffentliche Debatte jedoch zeigt bereits jetzt, wie unterschiedlich die Wahrnehmung von Verantwortung, Provokation und Reaktion im Straßenverkehr ausfallen kann.

 

Hier der komplette Wortlaut der Polizei Mittelfranken:

Motorradfahrer zeigte einer zivilen Streifenbesatzung den Mittelfinger – die Anzeige folgte auf dem Fuße.
Unsere Kollegen führten in der Rothenburger Straße in #Nürnberg eine Kontrolle durch und standen mit ihrem zivilen Pkw am rechten Fahrbahnrand. Nach Abschluss der Kontrolle wollte ein Motorradfahrer an dem gleichzeitig anfahrenden Pkw unserer Kollegen vorbeifahren und machte dabei unmissverständlich gestenreiche Bewegungen.
An der nächsten Ampel suchte der Motorradfahrer den Blickkontakt zu unseren Kollegen … und zeigte den #Mittelfinger.
 Schlechte Idee: Die Kollegen hoben die Polizeikelle, hielten den Fahrer an und belehrten ihn als Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen Beleidigung.

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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.