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„Raser“ können ggf. wegen Mordes verurteilt werden

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BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes

„Raser“ können ggf. wegen Mordes verurteilt werden

Vor zwei Jahren hatten ein damals 24-Jähriger in betrunkenem Zustand ein Taxi gestohlen. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war er außerdem nicht. Es kam zu einer Verfolgung mit einem Streifenwagen. Bei der Verfolgung durch das nächtliche Hamburg wurden Geschwindigkeiten bis zu 155 km/h erreicht.

Der Täter überfuhr mehrere rote Ampeln und fuhr als Geisterfahrer auf eine dreispurige Gegenfahrbahn. Nachdem der Betrunkene die Kontrolle über den Wagen verlor, stieß er mit mindestens 130 km/h frontal mit einem Großraumtaxi zusammen.

Der Fahrer des Taxis und ein Fahrgast zogen sich schwerste Verletzungen zu. Ein weiterer Fahrgast verstarb.

Das Landgericht Hamburg verurteilte den damals 24-Jährigen wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haft. Sie warfen dem Täter vor, mit Tötungsvorsatz gehandelt zu haben, er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt, damit ist es jetzt auch rechtskräftig.

Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines „Rasers“ wegen Mordes billigt.

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