Die Führerscheinwelt könnte in naher Zukunft eine Umgestaltung erleben.  Die EU-Kommission hat im März 2023 einen Entwurf zur EU-Führerscheinrichtlinie vorgelegt.  Dieser gibt einen Einblick in die Richtung, in die die EU gehen möchte, zeigt aber nicht unbedingt das endgültige Bild.  Vor allem, da dadurch extrem viele Vorschläge für weitere Änderungen kamen, die zum Teil sehr kontrovers diskutiert werden.

Die zentrale Ambition: eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit in Europa.  Die EU strebt an, die Anzahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu senken, trotz bereits erzielter Fortschritte in der Verkehrssicherheit.

 

Darüber wird sich am meisten aufgeregt:

Über die folgenden Punkte regt man sich aktuell am meisten auf, wobei man hier auch klar sagen muss, dass es aktuell noch unklar ist, ob diese Punkte es überhaupt in die Führerscheinrichtlinie schaffen.

Ablaufzeiten und Medizinisch-Psychologische Untersuchungen:

Die Fahrerlaubnis soll generell nach zehn Jahren ablaufen, für Personen über 60 Jahren alle sieben Jahre, ab 70 Jahren alle fünf Jahre und ab 80 Jahren sogar alle zwei Jahre.  Diese Vorschläge haben eine Welle von Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten ausgelöst, insbesondere unter den älteren Bürgern der EU.

Denn man verlangt auch die Einführung von verpflichtenden und kostenpflichtigen Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU) für ältere Fahrer.  Kritiker argumentieren, dass diese Maßnahme als diskriminierend empfunden werden könnte und zudem eine finanzielle Belastung für die Betroffenen darstellt.  Befürworter hingegen betonen die Notwendigkeit solcher Untersuchungen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, insbesondere angesichts der steigenden Lebenserwartung und der Zunahme älterer Fahrer auf den Straßen.

Beschränkung und Stufenführerschein in der Klasse B:

Es wird eine Beschränkung der Klasse B-Autoführerscheine auf Fahrzeuge mit einem maximalen Leergewicht von 1,8 Tonnen gewünscht.  Die Klasse B soll demnach in zwei Stufen unterteilt werden: Klasse B für leichtere und Klasse B+ für schwerere PKWs.  Die Idee dahinter ist, dass Fahranfänger zunächst Erfahrung mit leichteren Fahrzeugen sammeln, bevor sie auf schwerere umsteigen dürfen.

Tempolimit und Nachtfahrverbote für Fahranfänger:

Ein weiterer prägnanter Punkt im Änderungsentwurf der EU-Führerscheinrichtlinien ist die Einführung eines Tempolimits von 90 km/h sowie von Nachtfahrverboten für Fahranfänger.  Demnach könnten EU-Mitgliedstaaten ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens verhängen.  Das primäre Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anzahl der Fahrten unter Alkoholeinfluss zu reduzieren, was vor allem nachts ein erhöhtes Risiko darstellt.  Fahranfänger wären dadurch aber auch sehr eingeschränkt, vor allem im Bereich Schichtarbeit.

Neue Probezeitregelung:

Ein weiterer Punkt des Änderungsentwurfs betrifft die Regelung der Probezeit.  Nach den neuen Vorschlägen würde jede neu erworbene Führerscheinklasse mit einer eigenen Probezeit starten.  Das bedeutet konkret, wenn jemand bereits im Besitz eines PKW-Führerscheins ist und später den Motorradschein erwirbt, würde für ihn eine neue Probezeit beginnen.

Mögliche Änderungen für Motorrad- und Trike-Fahrer:

Ein signifikanter Vorschlag, der in den neuen Richtlinien diskutiert wird, betrifft die Motorrad- und Trike-Fahrer.  Aktuell ist zum Fahren aller Motorräder und Trikes die Klasse A erforderlich, die entweder durch einen Stufenführerschein oder durch Direkteinstieg (Mindestalter 24 Jahre) erworben werden kann.  Nach den Änderungsvorschlägen könnte die Möglichkeit des Direkteinstiegs jedoch in Zukunft wegfallen.  Das würde bedeuten, dass der Erwerb der Klasse A nur noch nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 möglich wäre.

 

Realistischere Vorschläge die so oder in ähnlicher Form umgesetzt werden könnten:

Inmitten der zahlreichen Diskussionen und Debatten um die möglichen Änderungen der EU-Führerscheinrichtlinien gibt es auch Vorschläge, die auf breitere Zustimmung stoßen und gute Chancen haben, umgesetzt zu werden.

Erweiterte Möglichkeiten für Klasse B-Inhaber:

Ein solcher Punkt betrifft die Fahrerlaubnis der Klasse B.  Nach den neuen Richtlinien könnten Inhaber eines Klasse B-Führerscheins in der Zukunft befugt sein, auch Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 4,25 Tonnen zu führen, sofern diese mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden.  Dies wäre jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Fahrer den Klasse B-Führerschein bereits seit mindestens zwei Jahren besitzen.

Damit möchte man sich der Tatsache anpassen, dass Elektrofahrzeuge viel schwerer sind als aktuelle Verbrenner.  Die Einschränkung der Erhöhung des erlaubten Gewichts nur für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen stößt aber auch auf Kritik.  Viele wünschen sich hier eine allgemeine Erhöhung ohne die Begrenzung auf bestimmte Antriebsarten.

Internationale Anerkennung der B-196-Regelung für Motorrad-Quereinsteiger:

Auch auf der Liste ist die Anerkennung der B-196-Regelung für Motorrad-Quereinsteiger auf internationaler Ebene.  Diese B-196-Regelung ermöglicht es Inhabern der Führerscheinklasse B, nach einer zusätzlichen Schulung und einer praktischen Prüfung, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, ohne eine vollständige Motorradführerscheinprüfung ablegen zu müssen.  Aktuell ist diese Führerscheinerweiterung allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig, in anderen Ländern ist man mit der Erweiterung nicht berechtig kleine Motorräder bis zu 125cc zu fahren.  Dies soll zukünftig geändert werden.

Diskussion um das Mindestalter für den Lkw-Führerschein:

Ein weiterer diskutierter Punkt in den zukünftigen EU-Führerscheinrichtlinien ist die mögliche Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins.  Derzeit wird intensiv debattiert, ob eine solche Maßnahme dazu beitragen könnte, den Mangel an Berufskraftfahrern in vielen europäischen Ländern zu beheben.

Lkw/Bus: Absenkung des Mindestalters mit Fokus auf öffentliche Sicherheit

Im Bereich der schweren Fahrzeuge wie Lkw und Bussen wird ebenfalls über Änderungen debattiert.  Eine spezifische Überlegung ist die Absenkung des Mindestalters für diese Fahrzeugklassen, allerdings mit einem klaren Fokus auf die öffentliche Sicherheit.  Dies könnte insbesondere für Fahrer relevant sein, die in Bereichen der öffentlichen Sicherheit, wie etwa bei Feuerwehren oder Rettungsdiensten, tätig sind.

Grenzüberschreitende Prüfungen für Fahrschüler:

Ein Vorschlag, der momentan diskutiert wird, ist die Möglichkeit für Fahrschüler, theoretische und praktische Prüfungen in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten abzulegen.

Begleitetes Fahren – B17: EU-weite Anerkennung

Ein weiterer bedeutender Schritt, der in den künftigen EU-Führerscheinrichtlinien vorgesehen ist, betrifft das begleitete Fahren für 17-Jährige, bekannt als B17.  Derzeit kann der Pkw-Führerschein der Klasse B in Deutschland bereits mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens erworben werden.  Diese Regelung steht vor einer möglichen EU-weiten Anerkennung.

Fahrtauglichkeits-Checks ab 70: Periodische Überprüfung für Senioren

Ein weiterer bedeutender Punkt in den vorgeschlagenen Änderungen der EU-Führerscheinrichtlinien betrifft ältere Fahrer.  Es wird vorgeschlagen, dass alle Senioren ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssen.

Digitaler Führerschein: QR-Codes für mehr Sicherheit

Ein Vorschlag innerhalb der künftigen EU-Führerscheinrichtlinien betrifft die Einführung eines digitalen Führerscheins.  Man könnte dadurch zukünftig seinen Führerschein auch per App am Smartphone vorzeigen / nachweisen.  Daneben soll der traditionelle Kartenführerschein durch einen QR-Code ergänzt werden (bzw. den bisherigen Chip ersetzen), der als zusätzliches Sicherheitsmerkmal dienen soll, um Fälschungen zu verhindern.

Führerscheinentzug: Harmonisierung der Regelungen auf EU-Ebene

Eine grundlegende Neuerung, die in den überarbeiteten EU-Führerscheinrichtlinien vorgesehen ist, betrifft die Regelungen zur Entziehung von Fahrerlaubnissen.  Die EU plant, eine EU-weite Anerkennung der Entzugsgründe und -verfahren einzuführen, um die Durchsetzung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren und zu verstärken.

Aktuell ist es möglich, dass man die Fahrerlaubnis nur für einzelne Länder verlieren kann.  Zukünftig soll die Entziehung der Fahrerlaubnis einheitlich in allen EU-Ländern gelten.  Daneben sollen auch die Vergehen, die zu einem Führerscheinentzug führen, einheitlich angepasst werden.

 

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