Wer wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz von einem Schweizer Gericht verurteilt wird, kann auch in Deutschland im Gefängnis landen. Das entschied das Oberlandesgericht wie die deutsche Anwaltshotline berichtet.

Drei-Säulen-Modell gegen “Motorradlärm”

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2014 war ein Deutscher mehrfach wegen massiver Geschwindigkeitsverstößen mit seinem PKW in der Schweiz aufgefallen. Er fuhr z.T. 135 km/h bei erlaubten 80 km/h und trat auch auf der Autobahn kräftig durch, um der Polizei zu entkommen.

Der Fahrer wurde in der Schweiz angeklagt, er erschien allerdings nicht zur Verhandlung. Wegen “Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln” wurde er in seiner Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt, davon 18 Monate zur Bewährung. Die Schweizer Justiz beantragte eine Vollstreckung in Deutschland.

Das Oberlandesgericht Stuttgart gab diesem Antrag teilweise statt. Der Fahrer muss eine einjährige Haftstrafe in Deutschland antreten, obwohl Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland eigentlich nicht mit Haft bestraft werden. Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) regelt allerdings, dass auch in solchen Fällen die im Ausland verhängten Strafen vollstreckt werden dürfen. Nur der Bewährungsstrafe widersprach das OLG Stuttgart, denn eine Übernahme der Bewährungsaufsicht ist nicht im IRG geregelt.

Az. 1 Ws 23/18

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

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