In Österreich möchte man zukünftig härter gegen ein unerwünschtes Verhalten im Straßenverkehr vorgehen.  Wheelies, Burnouts, Driften usw. könnten in Zukunft extrem teuer werden.

In Österreich möchte man zukünftig härter gegen ein unerwünschtes Verhalten im Straßenverkehr vorgehen.  Wheelies, Burnouts, Driften usw. könnten in Zukunft extrem teuer werden.

 

Im Zuge einer neuen Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz in Österreich hat man verschiedene Szenarien eingearbeitet, „die ein nicht der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechendes Verhalten“ beschreibt.  Gemeint sind Wheelies, Burnouts, das Blockieren lassen der Räder, um Bremsspuren zu hinterlassen und Driften.  Eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs bis zu 72 Stunden wäre möglich.  Laut Medienberichten sollen daneben auch Strafen bis zu 10.000 Euro möglich sein, auch wenn dies nur in Extremfällen angewendet werden soll und in erster Linie auf die „Tuning-/Poser-Szene“ abzielt.

 

 

Bundesgesetzblatt vom 13. Mai 2022 – § 102 Abs. 3c

(3c) Als nicht der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechendes Verhalten (Abs. 3) gilt jedenfalls

  1. die Durchführung einer nicht situationsbedingt ausgeführten Anfahrbeschleunigung, Abbremsung oder Schleuderbewegung mit nicht nur kurzfristig auftretendem übermäßigem Schlupf an einem oder mehreren Rädern, insbesondere mit daraus resultierender Geräuschentwicklung,
  2. die nicht situationsbedingte Verwendung des Kraftfahrzeuges, bei der nicht jederzeit Kontakt zwischen der Fahrbahnoberfläche und allen Rädern besteht,
  3. Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder
  4. eine Fahrweise, bei der mit Hilfe elektrisch betriebener Hydraulik- oder Pneumatikpumpen die Karosserie an den Vorderrädern sowie jede Radaufhängung einzeln angehoben wird.

Wird ein derartiges Verhalten von Organen der öffentlichen Sicherheit wahrgenommen und kann aufgrund der Gesamtsituation vor Ort angenommen werden, dass dies wiederholt oder fortgesetzt stattfinden wird, sind die Organe der öffentlichen Sicherheit berechtigt, sofort die Unterbrechung der Fahrt anzuordnen und ihre Fortsetzung durch geeignete Vorkehrungen, wie etwa die Abnahme der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, Absperren oder Abstellung des Fahrzeuges, Anlegen von technischen Sperren, Abnahme der Kennzeichentafel und dergleichen, zu unterbinden. Solche Zwangsmaßnahmen sind spätestens nach 72 Stunden aufzuheben.

 

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Wheelies – bis zu 10.000 Euro Strafe in Österreich 3

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