Vergangenen Sonntag (02.06.2019) fuhr eine Frau gegen 9.30 Uhr auf der B31 in Fahrtrichtung Freiburg mit ihrem PKW. Auf Höhe des Bärenhofwegs bemerkte sie, dass sie die Abfahrt Titisee verpasst hatte und bog verbotswidrig nach links ab, um zu wenden.
Wegen verbotswidrigem Abbiegen Führerschein beschlagnahmt
Bei dem Wendemanöver übersah sie einen Motorradfahrer, der gerade dabei war, sie zu überholen. Der Biker war ordnungsgemäß unterwegs und durfte an dieser Stelle auch überholen. Er verletzte sich am Knie und brach sich die Lendenwirbel.
Am Motorrad entstand ein Sachschaden von ca. 5.000 €, am PKW der Unfallverursacherin ca. 7.000 €. Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein der Unfallverursacherin beschlagnahmt.
- Dewitt, Dominique (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-22 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API