Die Polizei macht gerade die ersten Versuche mit Verkehrsüberwachungen per Drohnen. In den sozialen Medien macht gerade ein Video des Bayerischen Rundfunk die Runde, in dem ein Fernsehteam eine Verkehrskontrolle der Polizei am Jochpass begleitet. Mit im Gepäck der Verkehrsüberwacher eine Drohne.
Verkehrsüberwachung per Drohne
Da am Jochpass zum Großteil ein Überholverbot gilt, erhofft sich die Polizei dadurch illegal überholende Fahrzeuge, auch in den schwer einsehbaren Kurven, zu erwischen.
Das Ende der Drohnenüberwachung kam im vorliegenden Fall etwas früher als geplant, da zu nah an den Berg geflogen wurde und die Fallwinde die Drohne gegen den Berg pressten und somit zum Absturz gebracht haben.
Gerichtsverwertbare Aufnahmen durch Drohnen?
Gerichtsverwertbare Aufnahmen durch die Drohne zu erstellen ist allerdings sehr schwierig. Ein Überholen im Überholverbot dürfte auch mit der Drohne gerichtsverwertbar nachgewiesen werden können, solange das Motorrad und der Fahrer gut zu erkennen sind. – Man muss die Motorrad- / Fahrer- Kombi also ohne Zweifel zuordnen können, wenn der Fahrer kurz darauf von der Polizei angehalten wird. Verliert die Drohne nach dem Verstoß den Fahrer aus dem Fokus, dann kommt es darauf an, wie gut die Aufnahmen sind und wie genau man den Fahrer auf dem Video-Material wiedererkennt (Farbe der Kombi, Helm, Motorrads usw.). Die meisten werden aber wohl den Verstoß zugeben nachdem er ihnen von der Polizei vorgeworfen wurde, ohne das Videomaterial entsprechend geprüft zu haben.
Wird der Fahrer nach einem verbotenen Überholen nicht sofort angehalten wird es schon schwieriger. Ein Nummernschild ist auf den Videoaufnahmen meist nicht zu erkennen, daher ist es schwierig den Halter herauszufinden. Selbst wenn das gelingen sollte, dann müsste auch der Fahrer erstmal wieder zugeordnet werden, was aber nicht unbedingt davon abhält dem Halter einen Anhörungsbogen zukommen zu lassen.
Was Drohnen bisher noch nicht können, ist das überprüfen der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit. Man kann zwar anhand der anderen Fahrzeuge evtl. etwas abschätzen ob zu schnell gefahren wurde, gerichtsverwertbar ist das aber nicht. Auch ein Errechnen der gefahrenen Geschwindigkeit ist schwierig. Je nachdem wie hoch die Drohne fliegt verändert sich die perspektive der Aufnahme und das macht es vermutlich unmöglich Bezugspunkte zu bestimmen die eine Geschwindigkeitsberechnung ermöglichen.
Natürlich können moderne Drohnen problemlos die Höhe halten und fliegen nicht ständig auf und ab, aber die Straße selbst ist nicht eben und wohl so gut wie nie dauerhaft genau „im Wasser“. Sobald sie etwas ansteigt oder abfällt verändert sich der Abstand zwischen Fahrer und Drohne was die Perspektive verändert. Dazu kommt, dass die Drohne dann genau über dem Fahrer fliegen müsste, was wohl nie und auch nicht dauerhaft während einer Aufnahme möglich wäre. Befindet sich die Drohne nicht direkt über dem Fahrer, dann verändert sich auch zwangsläufig die Perspektive der Drohnenaufnahmen was es wieder schwierig / unmöglich macht Bezugspunkte für eine Berechnung zu finden.
Eine Geschwindigkeitsüberwachung per Drohne ist bisher also noch nicht möglich!
Auch in Frankreich gibt es erste Versuche der Polizei mit Drohnen. Auch hier wird ein verbotenes Überholen, filtern oder das Nutzen der Rettungsgasse im Stau überwacht.
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