Das von der EU beschlossene Verbrennerverbot ab 2035 gilt nicht für Motorräder, zumindest nach aktuellem Stand.

Das von der EU beschlossene Verbrennerverbot ab 2035 gilt nicht für Motorräder, zumindest nach aktuellem Stand.

 

Verbot bezieht sich auf Neuzulassungen

Das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass ab 2035 keine Autos oder Transporter mit Verbrennungsmotor neu-zugelassen werden dürfen.  In trockenen Tüchern ist das allerdings noch nicht, da das Parlament auch noch mit den EU-Mitgliedsstaaten die Details aushandeln muss.

Man darf allerdings damit rechnen, dass ab 2035 keine Autos und Transporter Erstzugelassen werden dürfen, solange sie Treibhausgase ausstoßen.  Bereits zugelassene Fahrzeuge dürfen allerdings weiterhin betrieben werden.  Auch der Verkauf und die Zulassung auf einen neuen Besitzer bleibt weiterhin möglich.

 

Motorräder, Mopeds und Motoroller ausgenommen?

Da das alles noch nicht final verhandelt wurde, bleibt abzuwarten, was letztlich kommen wird.  Nach aktuellem Stand sind allerdings Motorräder von dem Verbot ausgenommen.  Zumindest wurden sie bisher in diesem Zusammenhang nirgends erwähnt.

 

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Verbrennerverbot ab 2035 – gilt nicht für Motorräder 5

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