Wegen einem illegalen Rennen, zwischen Bundespolizist Felix R (28) in einem Audi TT RS und Maurer Johann S. (54) auf einer Suzuki GSX-R1000, kam es im Juli 2018 zu einem schweren Unfall. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

Die beiden Kontrahenten befuhren eine kurvenreiche Bergstrecke in der Nähe von Kalteck. Sie erreichten Geschwindigkeiten von bis zu 149 km/h. Der Audi fuhr direkt hinter dem Motorrad. Beide überholten waghalsig, haben andere Verkehrsteilnehmer ins Bankett gedrängt und gefährlich geschnitten. Schließlich krachte der Bundespolizist in seinem Audi TT in den entgegenkommenden Oldtimer (Opel Ascona) von Heiko A. Die Aufprallgeschwindigkeit betrug mindestens 100 km/h.

Heiko A. kam wegen dem Unfall ums Leben, sein Sohn, der sich ebenfalls im Auto befand, ist heute schwerbehindert. Johann S., der Fahrer der GSX-R1000 flüchtete zunächst von der Unfallstelle.

 

Die beiden Teilnehmer wurden jetzt wegen Teilnahme an einem unerlaubten Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, der 54-jährige Motorradfahrer zusätzlich wegen Unfallflucht, zu fünf Jahre Gefängnis verurteilt. Außerdem bekamen sie eine Führerscheinsperre, die noch 8,5 Jahre über die Gefängnisstrafe hinaus geht.

Auf eine Verurteilung wegen Mordes verzichtete Richter Georg Meiski, da er der Meinung war, dass kein Tötungsvorsatz vorhanden war. Die beiden haben sich gegenseitig angestachelt, was zur Eskalation des Fahrstils geführt hatte.

 

Die Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafen. Der Motorradfahrer sollte eine lebenslange Sperre für den Motorradführerschein bekommen, da er als Raser bekannt sei, keine Reue zeigte und die Dinge auch falsch darstellte.

Er flüchtete zuerst vom Unfallort, um seinen db-Killer wieder einzubauen und gab sich später bei der Polizei als Ersthelfer aus.

 

Während der Verhandlung ging man auch auf den WhatsApp-Chat-Verlauf der beiden ein, in dem sie sich zu dem Rennen verabredet hatten.

 

Schon während des Prozesses erklärten sich die Angeklagten im Rahmen eines außergerichtlichen Täter-Opfer-Ausgleiches bereit der Opferfamilie die Summen von 31.000 und 25.000 Euro zu zahlen.

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