Am 30. August 2019 kam es auf der A9 in Thüringen zu einem tragischen Unfall, bei dem vier Motorradfahrer ums Leben kamen. Die Gruppe hatte aufgrund eines Regenschauers unter einer Autobahnbrücke angehalten. Ein Kleintransporter kam dann von der Fahrbahn ab und kippte in die Gruppe. Der Unfallort glich einem Trümmerfeld.
Jetzt, drei Jahre später, wurde der Angeklagte vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Freispruch für den Unfallverursacher
Das Amtsgericht Rudolstadt in Thüringen hat am Dienstag entschieden, dass dem 42-jährigem Mann aus Brandenburg keine strafrechtliche Schuld nachgewiesen werden kann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war auf der A9 nahe Bad Lobenstein von der Fahrbahn abgekommen und in die Gruppe Motorradfahrer gekippt. Die getöteten Motorradfahrer waren zwischen 43 und 75 Jahre alt und kamen aus dem Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt und Pforzheim. Die Ursache für den Unfall war Aquaplaning.
Aquaplaning als Ursache
Laut dem Sachverständigen, der im Verfahren aussagte, war Aquaplaning die Ursache für den Unfall. Der Kleintransporter war mit etwa 90 km/h unterwegs, obwohl in diesem Bereich der A9 100 km/h erlaubt waren. Vor Gericht konnte nicht festgestellt werden, ob der Angeklagte den Unfall hätte vorhersehen und verhindern können. Es war unklar, wie lange vor dem Unfall der Starkregen eingesetzt hatte oder bei welcher Geschwindigkeit der Unfall hätte vermieden werden können.
Der Angeklagte und mehrere Zeugen sagten, dass der Starkregen plötzlich einsetzte und die Scheibenwischer kaum nachkamen. Die Sicht betrug nur wenige Meter. Der Angeklagte versuchte zu bremsen, was jedoch bei dem Wetter wirkungslos blieb. Erst danach habe er bemerkt, was passiert war.
Die Entscheidung des Gerichts
Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Antrag der Verteidigung und sprachen den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nicht festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte den Unfall hätte vermeiden können. Der Angeklagte zeigte sich zum Auftakt des Prozesses noch immer erschüttert von dem Unfall und befindet sich in psychologischer Behandlung.
Das Unglück auf der Autobahn A9 im Jahr 2019 hat vier Familien schwer getroffen und wird ihnen immer in schrecklicher Erinnerung bleiben. Obwohl der Unfallverursacher nun freigesprochen wurde, bleibt die Trauer um die verlorenen Leben und die Mahnung an alle Verkehrsteilnehmer, besonders bei schwierigen Wetterbedingungen vorsichtig zu fahren.
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