Jetzt wurde durch das Verwaltungsgericht Mainz Bingen über die Sperrung entschieden. Der Landkreis Mainz-Bingen konnte nicht belegen, dass wegen der Motorräder auf der Strecke eine besondere Gefahrenlage besteht. Alleine, dass die Strecke bei Motorradfahrern beliebt sei, reiche nicht aus. Das Gericht erkannte keinen besonderen Unfallschwerpunkt.
Die Schilder die auf das Durchfahrtsverbot für Motorräder hinweisen müssten in Kürze demontiert werden.
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