[ss_click_to_tweet tweet=“Skandalurteil? Nach tödlichem Unfall, nur ein Jahr auf Bewährung – auch in der MOTORRAD NACHRICHTEN APP“ content=“Skandalurteil? Nach tödlichem Unfall, nur ein Jahr auf Bewährung – auch in der MOTORRAD NACHRICHTEN APP“ style=“default“]
Ein 70-jähriger wurde vom Amtsgericht Emmendingen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung verurteilt. Nach einem Zusammenstoß verunfallte ein Motorradfahrer tödlich.
Mehrfache Provokationen gegen die Biker
Der Vorfall ereignete sich bereits im Juni 2020 auf der Autobahn 5 bei Freiburg. Zwischen der Anschlussstelle Freiburg-Nord und Teningen wechselte der Verurteilte bei zähfließendem Verkehr immer wieder die Fahrspur und kam dadurch einer Motorradgruppe wiederholt recht nah.
Laut Medienberichten soll es außerdem mehrfache Provokationen gegen die Biker gegeben haben.
Schließlich kam es zu einer Berührung mit einem der Motorradfahrer. Etwas später kam es zu einer zweiten Berührung, die den Biker zu Sturz brachte. Er zog sich dabei so schwere Verletzungen zu, dass der 56-Jährige zwei Monate später im Krankenhaus den Kampf um sein Leben verlor.
Urteil nach nur einem Verhandlungstag
Mehrere Zeugen wurde an nur einem einzigen Verhandlungstag vernommen. Nur während des Schlusswortes hat der Angeklagte sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, ansonsten hat er zu den Vorwürfen geschwiegen.
Der 70-jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Richter Stefan Lennig sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt, sowie ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten.
Neben der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte der Frau des verstorbenen Biker eine Summe von 10.000 Euro zahlen. Weitere 5.000 muss der Unfallverursacher an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten.
Der Führerschein, der nach dem Vorfall eingezogen wurde, wird nach dem Urteil noch für weitere sieben Monate einbehalten.
Das Urteil wurde bereits im Dezember 2021 gesprochen. Ob es bereits rechtskräftig ist, oder ob man in Berufung geht, ist mir aktuell leider nicht bekannt.
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