Bei Laatzen, auf der Bundesstraße 6, wurde Anfang des Jahres die erste Sektionskontrolle in Deutschland in Betrieb genommen. Das System erfasst automatisiert jedes Fahrzeug, das den entsprechenden Streckenabschnitt durchfährt. Anhand der Daten, wie lange ein Fahrzeug braucht den Abschnitt zu durchqueren, wird die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt und ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet.

Section Control darf wieder in Betrieb genommen werden

Das Verwaltungsgericht Hannover sah bei dem System eine Verletzung gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung, für die es die gesetzliche Grundlage (noch) nicht gab. Im März musste der Betrieb wieder eingestellt werden.

Da sich die gesetzliche Grundlage in Niedersachsen mittlerweile geändert hat, entschied das OVG Hannover im Eilverfahren vom 03. Juli, dass die Section Control wieder aktiviert werden darf. Das neue niedersächsische Polizeigesetz, das Ende Mai wirksam wurde, hat die notwendige Eingriffsermächtigung geschaffen.

(Az. 12 MC 93/19 Rechtsmittel gegen das Urteil sind nicht möglich.)

Die Section Control darf also wieder aktiviert werden. Endgültig muss das OVG aber noch mal über die Rechtmäßigkeit entscheiden, denn im vorliegenden Fall wurde nur in dem Eilverfahren geurteilt, die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass das Gericht dann anders entscheiden wird.

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  • Dewitt, Dominique (Autor)

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