Ein Autofahrer wurde geblitzt und klagte dagegen, da eine private GmbH für die Gemeinde Freigericht in Hessen die Durchführung der Geschwindigkeitskontrolle und die allgemeine Datenverarbeitung übernahm. Dem Autofahrer wurde am Dienstag vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recht zugesprochen.
Bei dem Gerichtsurteil wurde zwar nur der Einzelfall beurteilt, die Argumentation kann man aber auf alle Knöllchen anwenden, die durch eine Geschwindigkeitskontrolle einer Fremdfirma ausgestellt wurden.
Das Gericht urteilte, dass die Messung und Auswertung durch eine private Firma unzulässig wäre und die Messdaten somit nicht als Beweis für eine Geschwindigkeitsübertretung gelte. „Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche, dem Staat vorbehaltene Aufgabe“
Problematisch dabei ist, herauszufinden ob eine private Firma an der Messung beteiligt war. Nur über einen Anwalt, der Akteneinsicht beantragt, kann dies herausgefunden werden.
Das Gericht wird sich auch noch mit dem Thema privater Verkehrsüberwachung und „Falschparken“ auseinandersetzen. Es wäre also möglich, dass Strafzettel wegen Falschparken bald auch nicht mehr von dafür engagierten privaten Firmen durchgeführt werden dürfen.
- Dewitt, Dominique(Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-23 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API