Ende Januar habe ich in den Motorrad Nachrichten 119 bereits darüber berichtet, dass Staatsanwaltschaft, Polizei oder Behörden Videomaterial aus dem Internet gegen den entsprechenden Fahrer verwenden können. Jetzt gibt es den ersten konkreten Fall
Video in sozialen Netzwerken löst Polizeifahndung aus
[sam id=”1″ codes=”true”]In den sozialen Medien hat sich ein Video verbreitet in dem jemand mit bis zu 300 km/h auf der B314 unterwegs war. Er fuhr durch das Wutachtal im Bereich zwischen Eggingen und Eberfingen und filmte selbst diese Fahrt. Trotz Gegenverkehr überholte der Fahrer mit einer rot/weißen BMW S1000RR.
Die Polizei wurde auf das Video aufmerksam und hat Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgenommen. Sie hoffen auf Hinweise von Verkehrsteilnehmern denen das Motorrad aufgefallen ist, oder dadurch sogar gefährdet wurden. Kurz gesagt sie suchen nach Zeugen, denn momentan ist eine genaue Tatzeit noch nicht bekannt. Man vermutet nur, dass die Aufnahme relativ aktuell sein dürfte.
Die Tatzeit ist für ein Vorgehen gegen den Fahrer aber extrem wichtig, genauso der Tatort – der ja bekannt ist – und vor allem muss eindeutig geklärt werden wer gefahren ist.
Vermutlich weiß die Polizei schon wer das war bzw. hat eine starke Vermutung. Das Internet ist nicht anonym wie man oft denkt und gerade die Polizei kann schnell herausfinden wer das Video hochgeladen hat. Durch die Speicherung der Mobilfunkdaten – es wird auch gespeichert welches Handy sich wann und wo befindet – könnte verglichen werden ob sich das Handy des vermuteten Täters zur Tatzeit am Tatort befunden hat. – Dazu müsste man aber auch wissen wann genau das war. Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob der vorliegende Fall in der Schwere ausreichend ist, um zumindest offiziell auf die gespeicherten Mobilfunkdaten zugreifen zu dürfen.
Beweisen wer gefahren ist kann man dadurch aber noch nicht. Durch Zeugenaussagen erhofft man sich wohl auch eine Beschreibung des Fahrers bzw. der getragenen Kleidung. Diese könnte dann mit der des vermuteten Täters verglichen werden. Notfalls wäre hier sogar eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung möglich, falls er sich weigert seine Motorradkleidung zu zeigen.
Die Durchsuchung würde auch das Videomaterial betreffen, ein Verteidiger bzw. der Täter könnte immer noch behaupten das Material aus dem Internet wäre manipuliert. Technisch ist es kein Problem den Tacho zu manipulieren und das Video schneller ablaufen zulassen. Durch das Original-Video kann man erst beweisen, dass wirklich mit 300 km/h gefahren wurde. Beim Thema Überholen bei Gegenverkehr kann man sich aber schlecht rausreden…
- Dewitt, Dominique(Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-26 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Das Video, weswegen die Polizei nach dem Fahrer fahndet:
Es handelt sich hierbei um ein Reupload damit es hier gezeigt werden kann. Woher das Video stammt oder wo es zuerst hochgeladen wurde ist mir leider nicht bekannt.
Die Motorrad Nachrichten 119 mit der passenden Thematik:
https://youtu.be/VcX3-06jDx4