Wie bereits berichtet wurde Querly der Führerschein abgenommen. Jetzt gibt es weitere Infos zu den Hintergründen.

Wie bereits berichtet wurde Querly der Führerschein abgenommen. Jetzt gibt es weitere Infos zu den Hintergründen.

 

Video der Tat wurde auf YouTube hochgeladen

Der Vorfall, bei dem mutmaßlich Querly von der Polizei geflüchtet ist, ereignete sich bereits im Sommer letzten Jahres. Ein entsprechendes Video davon wurde auf dem YouTube-Kanal „querly“ hochgeladen. In dem Video „ONE LIFE – querly 2020“ (online seit 14.06.2020) ist zu sehen, wie vier Motorradfahrer auf einer kurvenreichen Straße in der Nähe von Adenau in Rheinland-Pfalz unterwegs sind.

An den Bikes wurden die Nummernschilder demontiert. Man sieht Wheelies, wie sich die Biker gegenseitig überholen, vor der Kurve mit dem Hinterrad anbremsen, um es kurz zum Ausbrechen zu bringen und schließlich die Polizei, die ihnen mit Blaulicht entgegenkommt.

Im Vorfeld wurden die vier Biker bei der Polizei gemeldet, da sie die Strecke mehrfach in rasantem Tempo auf und ab gefahren sein sollen. Man sieht wie die Polizei abbremst, ein Wendemanöver einleitet und wie die vier Biker Gas geben und flüchten.

 

Grenzgaenger konnten ermittelt werden

Die Polizei konnte die vier nicht einholen und somit auch nicht stoppen. Da das Video des Vorfalls allerdings auf YouTube hochgeladen wurde, konnte man die mutmaßlichen Täter ermitteln. Die Hausdurchsuchung bei Querly fand bereits vor einigen Wochen statt. Ihm wurde der Führerschein abgenommen, außerdem hat man Handys, Datenträger, Computer und ein Motorrad sichergestellt. Bei dem Motorrad handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eines der vier Bikes, die im Video zu sehen sind. Die Ermittlungen gegen Querly und die drei anderen Fahrer laufen aktuell noch.

 

Geschäftsmäßige Tat?

Den vier Fahrern wird u.a. ein illegales Rennen vorgeworfen. Erschwerend kommt hinzu, dass mit der Tat versucht wurde Geld zu verdienen. Das Video wurde auf YouTube hochgeladen und hat bereits über 1,5 Millionen Klicks. Es wurde mit „Enthält bezahlte Werbung“ markiert, was auf ein bezahltes Produkt-Placement hinweist, außerdem wurde auch Werbung auf das Video geschaltet und in den Kommentaren auf den immer nur temporär geöffneten Merch-Shop hingewiesen.

Wie hoch die Summe ist, die durch dieses Video generiert wurde, ist aktuell unbekannt, die Staatsanwaltschaft vermutet allerdings eine Geschäftsmäßigkeit der Tat. Das bedeutet, dass die Tat Bewusst ausgeführt wurde und man die Wiederholung gleichartiger Taten zum Gegenstand der wirtschaftlichen oder beruflichen Betätigung machen möchte oder bereits gemacht hat. Dies hat auch Auswirkungen auf ein mögliches Strafmaß.

 

Anstehende Veranstaltungen

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