Das langsame und vorsichtige Durchfahren eines Staus ist in verschiedenen Ländern erlaubt, darunter sind Belgien, Frankreich oder Niederlande. In Deutschland ist dies verboten und konnte durch die neuen Straßenverkehrsnovelle sogar den Führerschein kosten.
Die Straßenverkehrsnovelle wird zwar jetzt wegen eines Formfehlers noch mal überarbeitet, man darf allerdings davon ausgehen, dass das „unerlaubte Nutzen der Rettungsgasse“ auch zukünftig wieder mit dem Verlust des Führerscheins plus Geldstrafe geahndet werden wird.
Dabei gibt es gewichtige Gründe, die dafürsprechen, Motorradfahrern ein langsames und vorsichtiges Durchschlängeln im Stau zu erlauben. Aus diesem Grund hat Björn Greis eine Petition gestartet, um eine Staudurchfahrt für Motorräder zu legalisieren.
Auszug aus der Petition:
„Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts auch Motorräder in Stausituationen auf deutschen Straßen zum Stillstehen verpflichtet. Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Befahren der Rettungsgasse, das Hindurchschlängeln zwischen unterbrochenen Fahrzeugkolonnen sowie die Benutzung der Standspur verboten. Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.
Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche Gefahren. Um den fahrbereiten Zustand zu wahren, darf der Helm nicht abgesetzt werden, auch das Öffnen der Schutzkleidung führt im zäh fließenden Verkehr (sog. Stop-and-go) zu einem reduzierten Schutz des Motorradfahrers. Zusätzlich wird der Motorradfahrer im Vergleich zu Kraftfahrzeugfahrern in geschlossenen Fahrzeugkabinen übermäßig durch Fahrzeugabgase belastet was zu Ermüdung und Schwindelgefühlen führen kann.“
Letzte Aktualisierung am 2024-12-25 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API