Drastische Maßnahmen für Raser
Das im März 2024 in Österreich in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Geschwindigkeitsübertretung sieht vor, dass bei extremen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts – nicht nur der Führerschein des Fahrers sofort eingezogen wird, sondern auch mindestens eine vorläufige Beschlagnahmung des Fahrzeugs erfolgt. Innerhalb von zwei Wochen entscheidet dann die Bezirksverwaltungsbehörde, ob es zu einem sogenannten Verfall kommt, das Fahrzeug also dauerhaft eigenzogen und letztlich versteigert wird. Dies ist beispielsweise bei Widerholungstätern sehr wahrscheinlich.
Bei noch höheren Übertretungen, spezifisch mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts, kommt es höchstwahrscheinlich direkt zum „Verfall“, eine Widerholungstat ist nicht mehr nötig.
Fahrzeuge, die nicht im Besitz des Fahrers sind, wie beispielsweise Leasing- oder Mietwagen, können zwar vorläufig beschlagnahmt (bis zu 14 Tage), aber nicht versteigert werden. Stattdessen sieht das Gesetz ein lebenslanges Fahrverbot für den Fahrer vor, welches in den Fahrzeugpapieren vermerkt wird.
Die Einnahmen aus der Versteigerung der beschlagnahmten Fahrzeuge fließen zu 70 Prozent in den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest geht an die jeweilige Gebietskörperschaft. Diese strengen Maßnahmen sollen ein deutliches Zeichen gegen rücksichtsloses Fahren setzen und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen.
Erster Motorradfahrer verliert sein Fahrzeug
Ein besonders eklatanter Fall ereignete sich jetzt in Niederösterreich, wo ein 24-jähriger Motorradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h in einer 70er-Zone erwischt wurde. Dies stellt einen der ersten Fälle dar, bei dem ein Motorrad aufgrund der neuen Regelung beschlagnahmt wurde. Neben der Beschlagnahmung seines Motorrads wurde ihm auch der Führerschein entzogen.
Juristische Bedenken und kritische Stimmen
Trotz der klaren Absicht, die Sicherheit zu erhöhen, gibt es kritische Stimmen zu den neuen Maßnahmen. Der Verkehrsclub ÖAMTC äußerte rechtliche Bedenken und zweifelte an der Wirksamkeit der härteren Strafen. Jurist Matthias Wolf merkte an, dass es keine eindeutigen Belege dafür gibt, dass strengere Strafen eine abschreckende Wirkung haben, und kritisierte, dass solche gravierenden Eingriffe in das Eigentum eher von Strafgerichten als von Verwaltungsbehörden entschieden werden sollten.
[amazon bestseller=“Blitzerwarner“ items=“3″]







