Der Bundesrat hat vergangenen Freitag neue Bußgelder im Straßenverkehr beschlossen. Die drastischen Erhöhungen werden voraussichtlich ab November 2021 eingeführt.
Nachdem die neue Straßenverkehrsnovelle wegen einem Formfehler zurückgenommen werden musste, gab es lange Diskussionen über die Erhöhung der Bußgelder und vor allem darüber, ob man den Führerschein schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen verlieren sollte.
In den am Freitag beschlossenen Änderungen am Bußgeldkatalog bleiben die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen unverändert. Zu schnelles Fahren wird allerdings deutlich teurer.
Deutlich teuer werden auch Parkverstöße, für die es zukünftig auch Punkte geben kann. Das unerlaubte Nutzen der Rettungsgasse führt dann auch zu einem Fahrverbot.
Tempoverstöße innerorts:
- bis 10 km/h – bisher 15 € – künftig 30 €
- 11 – 15 km/h – bisher 25 € – künftig 50 €
- 16 – 20 km/h – bisher 35 € – künftig 70 €
- 21 – 25 km/h – bisher 80 € – künftig 115 € – 1 Punkt
- 26 – 30 km/h – bisher 100 € – künftig 180 € – 1 Punkt – 1 Monat Fahrverbot falls innerhalb eines Jahre eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
- 31 – 40 km/h – bisher 160 € – künftig 260 € – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h – bisher 200 € – künftig 400 € – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h – bisher 280 € – künftig 560 € – 2 Punkte – 2 Monate Fahrverbot
- 61 – 70 km/h – bisher 480 € – künftig 700 € – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h – bisher 680 € – künftig 800 € – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
Tempoverstöße außerorts:
- bis 10 km/h – bisher 10 € – künftig 20 €
- 11 – 15 km/h – bisher 20 € – künftig 40 €
- 16 – 20 km/h – bisher 30 € – künftig 60 €
- 21 – 25 km/h – bisher 70 € – künftig 100 € – 1 Punkt
- 26 – 30 km/h – bisher 80 € – künftig 150 € – 1 Punkt – 1 Monat Fahrverbot falls innerhalb eines Jahre eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
- 31 – 40 km/h – bisher 120 € – künftig 200 € – 1 Punkt – 1 Monat Fahrverbot falls innerhalb eines Jahre eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
- 41 – 50 km/h – bisher 160 € – künftig 320 € – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h – bisher 240 € – künftig 480 € – 2 Punkte – 1 Monate Fahrverbot
- 61 – 70 km/h – bisher 440 € – künftig 600 € – 2 Punkte – 2 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h – bisher 600 € – künftig 700 € – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
Falsch parken
- Parkverbot missachtet – bisher 15 € – zukünftig 25 €
- – länger als 1 Stunde – bisher 25 € – zukünftig 40 €
- – länger als 1 Stunde mit Behinderung – bisher 35 € – zukünftig 50 €
- – mit Behinderung – bisher 25 € – zukünftig 40 €
- in zweiter Reihe geparkt – bisher 20 € – zukünftig 55 €
- – mit Behinderung – bisher 25 € – zukünftig 80 € – 1 Punkt
- mit Gefährdung zukünftig 90 € – 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung zukünftig 110 € – 1 Punkt
- länger als 15 Minuten – bisher 30 € – zukünftig 85 € – 1 Punkt
- – länger als 15 Minuten mit Behinderung – bisher 35 € – zukünftig 90 € – 1 Punkt
- in Feuerwehrzufahrt geparkt – bisher 35 € – zukünftig 55 €
- bei Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz – zukünftig 100 € – 1 Punkt
- unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt – bisher 35 € – zukünftig 55 €
- unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt – bisher 20 € – zukünftig 55 €
- – mit Behinderung – bisher 30 € – zukünftig 70 € – 1 Punkt
- mit Gefährdung – zukünftig 80 € – 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung – zukünftig 100 € – 1 Punkt
- länger als 1 Stunde – bisher 30 € – zukünftig 70 € – 1 Punkt
- – länger als 1 Stunde mit Behinderung – bisher 35 € – zukünftig 80 € – 1 Punkt
- Höchstparkdauer überschritten
- – bis 30 Minuten – bisher 10 € – zukünftig 20 €
- – bis 1 Stunde – bisher 15 € – zukünftig 25 €
- – bis 2 Stunde – bisher 20 € – zukünftig 30 €
- – bis 3 Stunde – bisher 25 € – zukünftig 35 €
- – länger als 3 Stunden – bisher 30 € – zukünftig 40 €
Fußgänger gefährden
Sollte man als Auto oder Motorradfahrer bei Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie gefährden, schlägt dies zukünftig statt mit 70 mit 140 Euro, einem Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot zu Buche.
Fahrradfahrer bekommen für die gleiche Tat ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.
Rettungsgasse
Das nicht erlaubte Nutzen der Rettungsgasse wird von 200 auf mindestes 240 Euro angehoben. Dazu kommen noch 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Sollten dadurch andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden, sind mindestens 320 Euro fällig.
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