[ss_click_to_tweet tweet=“Nach Unfall im Straßengraben und alle fahren vorbei – auch in der MOTORRAD NACHRICHTEN APP“ content=“Nach Unfall im Straßengraben und alle fahren vorbei – auch in der MOTORRAD NACHRICHTEN APP“ style=“default“]
Der Zusammenhalt unter Bikern wird sehr hochgeschrieben und eine gegenseitige Hilfe, gerade bei einer Panne oder einem Unfall, sollte nicht nur unter Bikern selbstverständlich sein. In der Praxis sieht das aber leider etwas anders aus.
Klaus-Peter Entzeroth war mit Sozia Kirsten auf dem Motorrad unterwegs. In einer Linkskurve kamen die beiden von der Straße ab und ins Bankett, wodurch die BMW anfing zu schlingern. Wegen dem bereits instabilen Motorrad entschied sich Klaus-Peter geradeaus in ein Feld auszurollen. Ansonsten hätte er das Motorrad über eine zentimeterhohe Asphaltkante lenken müssen, was die instabile Fahrt sicherlich nicht verbessert hätte.
Was das Ehepaar allerdings wegen Pflanzenbewuchs nicht sehen konnte, war der Graben, der sie dann auch zu Sturz brachte. Das Motorrad und die beiden Fahrer überschlugen sich und blieben nur ein paar Meter neben der Straße liegen.
Obwohl das Ehepaar und das Motorrad für vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer gut sichtbar war, hielt zuerst keiner an. Zahlreiche Autofahrer und rund 15 Motorradfahrer bemerkten zwar die Verletzten im Graben, hielten aber nicht an. Nicht mal auf ein Winken wurde reagiert. Erst eine Autofahrerin aus Hausen und drei Biker aus Eisenach hielten, um zu helfen.
Glücklicherweise wurden die beiden nicht lebensbedrohlich verletzt. Klaus-Peter kam mit Prellungen und blauen Flecken davon. Seine Frau zog sich bei dem Sturz einen Schlüsselbeinbruch zu. Beide wurden nach dem Unfall zur Untersuchung mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Im Vorfeld versorgte die Autofahrerin die beiden noch mit Getränken, wozu sie extra in die nächste Ortschaft fahren musste, um etwas zu besorgen.
Zur Info, jeder ist gesetzlich verpflichtet nach seinen Möglichkeiten erste Hilfe zu leisten. Man muss anhalten, die Rettungskette aktivieren (Notruf wählen) und sich bestmöglich um den / die Verletzten zu kümmern. Ausnahmen gibt es nur z.B. für Frauen, die nachts allein unterwegs sind. Aber auch hier gilt die Verpflichtung den Notruf zu informieren. – Alles andere ist unterlassene Hilfeleistung, was nicht nur ethisch extrem verwerflich ist, sondern sogar eine Straftat darstellt.
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