Wie berichtet wurde die K5311 zwischen Rheinbischofsheim und Wagshurst an Wochenenden und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr für Motorräder gesperrt. Birgit M. klagte mit Unterstützung des BVDM dagegen und bekam Recht zugesprochen. Der Kreis ließ die Beschilderung allerdings trotzdem stehen.
Beschwerde wurde nicht stattgegeben
Der Beschwerde des Ortenaukreises gegen das Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht stattgegeben, was das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftigt machte und eine Sperrung für Motorräder auf dem sogenannten Motodrom nicht gerechtfertigt ist.
Trotzdem baute man die Schilder nicht ab.
Fahrverbot auf die Saison beschränkt
Mittlerweile wurde bekannt, warum die Beschilderung nicht abgebaut wurde. Man ändert die Streckensperrung für Motorräder jetzt einfach etwas ab, so dass sie „nur“ während der Motorradsaison von März bis Oktober gilt. Ob diese kleine Änderung, die für die meisten Motorradfahrer keinen Unterschied machen dürfte, gerichtlich standhalten wird, dürfte wohl demnächst geprüft werden.
- Dewitt, Dominique(Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-20 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API