Das sogenannte „Motodrom“, die K5311 bei Achern, bleibt für Motorräder gesperrt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die Anordnung des Verbots als gesetzmäßig anerkannt.

Das sogenannte „Motodrom“, die K5311 bei Achern, bleibt für Motorräder gesperrt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die Anordnung des Verbots als gesetzmäßig anerkannt.

 

Klage gewonnen, Sperrung blieb trotzdem

Die Strecke zwischen Rheinbischofsheim und Wagshurst wurde für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr gesperrt. Nachdem Birgit M. mit Hilfe des BVDM dagegen klagte und auch Recht bekam, wendete die Stadt Achern einen Trick an und verkürzte die Sperrung auf die Monate März bis Oktober. Die Strecke wurde also nicht wieder freigegeben, obwohl Birgit M. vor Gericht gewonnen hatte.

Natürlich nahm man das in der Community nicht einfach hin und es folgte eine weitere Klage. In einem Eilverfahren urteilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof, dass die Anordnung der (geänderten) Streckensperrung von Landratsamt und Stadt gesetzmäßig ausgeübt wurde. Die Streckensperrung kann also bestehen bleiben, obwohl Birgit M. im Vorfeld die Klage gewonnen hatte.

 

Hauptsachverfahren könnte folgen

Das letzte Wort ist in diesem Fall allerdings sicherlich noch nicht gesprochen. Das Landratsamt rechnet damit, dass Motorradfahrer eine Klärung des Falls in einem Hauptsachverfahren anstreben.

 

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