Die alte Dienstleister-Maxime lautet: Wir machen alles schnell, gut und günstig, sie dürfen zwei Punkte auswählen. Scheinbar hat sich die Politik für schnell und günstig entschieden.
Die Rede ist von österreichischen Politikern, die ganz schnell die Verordnung über die Fahrverbote für Motorräder mit einem im Fahrzeugschein eingetragenen Standgeräusch von über 95db(A) für bestimmte Teile von Tirol verabschiedet haben.
Die österreichische Zulassungsordnung sieht das Eintragen des Standgeräusches in db(A), oder einer vergleichbaren Maßeinheit, erst ab dem Erstzulassungsjahr 1966 vor. In Fahrzeugscheinen der älteren Motorräder ist eine andere, nicht vergleichbare, oder gar keine Maßeinheit angegeben.
Das hat zur Folge, dass die Motorräder, die in Österreich vor dem Jahr 1966 erstzugelassen wurden, doch in Imst und Reutte fahren dürfen, egal wie laut sie sind. Dasselbe gilt auch für Maschinen aus der Schweiz, die bis zum Jahr 1996 erstzugelassen wurden.
Motorräder aus Deutschland mit dem Datum der Erstzulassung vor dem 13.09.1966 dürfen ebenfalls unbehelligt fahren, denn erst ab diesem Datum gilt db(A) als Maßeinheit in deutschen Zulassungsbescheinigungen.
Einfach ausgedrückt:
Eine Maschine aus dem Jahr 1994 aus der Schweiz darf in Tirol fahren, obwohl sie lauter als 95 db(A) ist. Die gleiche Maschine aus Deutschland und aus Österreich darf es nicht. Das ist einfach ungerecht, aktuell aber in Tirol so geregelt.
Am Ende sein noch erwähnt, dass die oben genannte Verordnung ein Pilotprojekt darstellt und nach einem Jahr neu bewertet und ggf. angepasst werden könnte.
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Letzte Aktualisierung am 2024-12-22 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API