Der deutsche Motovlogger Kuhlewu, bürgerlich bekannt als Christoph W., wurde vom Amtsgericht Tiergarten (Berlin) wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 350 Euro, insgesamt 38.500 Euro, verurteilt. Die Verurteilung erfolgte, nachdem er Verkehrskontrollen durch Polizeibeamte ohne deren Wissen oder Zustimmung aufgenommen und die Videos auf seinen Social-Media-Plattformen veröffentlicht hatte.
Vorfälle, die zu Kuhlewu’s Verurteilung führten
Der erste Vorfall
Am 4. Juli 2020 gegen 15:30 Uhr zeichnete Kuhlewu eine Verkehrskontrolle am großen Stern in Berlin-Tiergarten mit seiner Helmkamera auf. Die Polizeibeamten L. und K. wussten nicht, dass hier Bild und Tonmaterial aufgezeichnet wurde und gaben dementsprechend auch keine Einwilligung dazu.
Weiter wird beschrieben, dass Kuhlewu zuvor sein Motorrad am großen Stern abstellte und nach einer Zeit zu seinem Motorrad zurückkam, als bereits zwei Uniformierte, die Zeugen L. und K., an dem Motorrad standen. Er soll dann über sein Handy „Funktionen aktiviert/deaktiviert“ haben, was hiermit gemeint ist, wird nicht genauer beschrieben.
Das aufgezeichnete Material wurde anschließend zuerst auf Kuhlewu’s Instagram-Kanal und ab dem 08.07.2020 auch auf seinem YouTube-Kanal als „unerwartete Polizeikontrolle“ veröffentlicht. Das Bildmaterial wird als „teilweise nicht scharf“ beschrieben, der Ton ist allerdings über das komplette Video klar zu hören.
Zeugenaussagen
Die Zeugen L. und K. gaben an, dass der Angeklagte den Helm schnell ab- und dann wieder aufsetzte. Wegen der damaligen Corona-Lage haben sie das allerdings in diesem Moment nicht als auffällig empfunden. Da die „rote Lampe“ am Display nicht geleuchtet hatte, gingen sie außerdem davon aus, dass die Kamerafunktion zu diesem Zeitpunkt deaktiviert war.
Sie gaben an, dass Ihnen erst später durch Dritte berichtet wurde, dass sie online zu sehen sind. K. habe sich davon schon sehr getroffen gefühlt, dass sein dienstliches Vorgehen derart ins Lächerliche gezogen wurde. Außerdem sieht er es als sehr kritisch an, da diese Videos eine erhebliche Reichweite generieren und den wohl vornehmlich jungen Konsumenten kein gutes Vorbild geboten werde, wenn man einen Burnout mache, sich die Finger am heißen Gummi verbrennt und dann mit abgefahrenen Reifen ohne Profil durch die Stadt fährt, um sich dann – nach einer Kontrolle – neue, gesponsorte Reifen aufzuziehen.
Zeuge L. gab außerdem an, dass er den Angeklagten im Dezember 2020 mit einem anderen Kollegen erneut kontrollierte und ihn hier explizit darauf aufmerksam machte, dass die Kontrolle nicht aufgezeichnet werden dürfe. Der Angeklagte habe bei dieser Kontrolle zwar sein Handy in der Hand gehalten und darauf herumgedrückt, ein Video ist von dieser Kontrolle (nach seiner Kenntnis zumindest) aber nicht veröffentlicht worden.
Der zweite Vorfall
Der zweite Vorfall ereignete sich am 30.03.2021 in der Zeit zwischen 16:19 und 17:00 Uhr. Hier fand die Verkehrskontrolle in Berlin-Mitte am Pariser Platz statt. Kuhlewu fuhr mit mehreren anderen Motorradfahrern auf den Platz und wurde kontrolliert. Den Polizeibeamten B. und N. fiel die am Helm befestigte Kamera auf und sie wiesen ausdrücklich darauf hin, die Kamera abzuschalten.
Kuhlewu legte seinen Helm in unmittelbarer Nähe auf einem Bordstein ab, die Kamera zur Kontrolle ausgerichtet. Obwohl die Beamten ihn im Vorfeld aufforderten, die Kamera auszuschalten, wurde weiterhin gefilmt, was die Polizeibeamten allerdings nicht bemerkten.
Anschließend wurde das Material auf dem YouTube-Kanal veröffentlicht. Die Gesichter der Beamten wurden verpixelt, ihre Stimmen sind allerdings zu hören. Daneben wurden auch Untertitel im veröffentlichten Video eingeblendet, die das Gesagte allerdings nicht 1:1 wiedergeben.
Zeugenaussagen
Die beiden Zeugen N. und B. gaben an, den Angeklagten aufgefordert zu haben, die Kamera auszuschalten. Kuhlewu habe sich hier auch sehr kooperativ gezeigt und den Helm abgenommen und weggestellt. Sie seien davon ausgegangen, dass die Kontrolle nicht gefilmt wird.
Später wurden sie von Kollegen und Freunden darauf aufmerksam gemacht, dass von der Kontrolle ein Video im Internet zu finden ist.
Urteil und Strafzumessung:
Kuhlewu wurde wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in zwei Fällen gemäß §§ 201 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 52, 53 StGB strafbar gemacht. Bei der Strafzumessung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, die Art und Weise, wie die Aufnahmen gemacht wurden, und die öffentliche Verbreitung der Videos.
Tat- und schuldangemessen für den ersten Fall wäre eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und in zweiten Fall 80 Tagessätze, da der Angeklagte nicht nur durch das Anhörungsschreiben zur Beschuldigtenvernehmung für den 1. Fall, sondern auch durch die Kontrolle im Dez. 2020 (zweite Kontrolle des Zeugen L.) gewusst haben müsste, dass das heimliche Filmen und Veröffentlichen einer Polizeikontrolle strafbar ist.
Das Gericht wägte die Strafe allerdings noch mal ab und entschied sich schließlich für eine Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen a 350 €, woraus sich 38.500 Euro ergeben.
Wie wurde die Höhe der Strafe ermittelt?
Kuhlewu generiert ein Einkommen durch Werbeeinnahmen über seinen YouTube- und Twitch-Kanal, durch den Verkauf von Merchandising-Artikeln, er ist Werbe- und Markenbotschafter für diverse Motorrad- /-zubehörfirmen (die in den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Gerichts unkenntlich gemacht wurden) und er bekommt Spenden von seinen Zuschauern.
Nicht berücksichtigt hat man hier Gewinnspieleinsätze, die ihm durch Werbepartner zur Verfügung gestellt wurden, da er hier nur mittelbar Gewinn durch höhere Klickzahlen seiner Videos und durch als Lose verkaufte Merchandiseartikel generieren konnte.
Diese Faktoren ergaben einen errechneten Tagessatz von 350 € (Kuhlewu’s Verdienst pro Tag)
Ist das Urteil bereits rechtskräftig und Kuhlewu jetzt vorbestraft?
Kuhlewu hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, daher ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Wann nochmal über die Vorfälle entschieden wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Aus diesem Grund ist Kuhlewu auch nicht vorbestraft. Aktuell ist auch noch nicht klar, wie die zweite Verhandlung ausgehen wird und ob es überhaupt nochmal zu einer weiteren Verurteilung kommt. Ich habe mit Johannes Berg, Fachanwalt für Strafrecht aus Kaiserslautern über den Fall gesprochen und ihn um seine Einschätzung gebeten. Das Gespräch wird in Videoform auf YouTube veröffentlicht und anschließend unter dem Artikel verlinkt.
Wer ist Kuhlewu?
Laut den Unterlagen des Gerichts ist der 32-jährige Christoph W. (Kuhlewu) Bauzeichner und hat das Studium zum Bauingenieur abgebrochen. Seit drei Jahren betreibt er einen Instagram-Kanal und veröffentlicht auch auf der Plattform YouTube Videos, mit denen er auch Einnahmen erzielt.
Schaut man auf YouTube nach, dann kann man sehen, dass sein Kanal bereits am 29.11.2018 erstellt wurde. Das älteste Video, das man aktuell auf diesem Kanal finden kann, ist vom 23.12.2018 und trägt den Titel >“ILLEGALES“ RENNEN FT. KAWAQUE + DUKEIN | Kuhlewu |“, mit einem illegalen Rennen hat es allerdings nicht wirklich was zu tun.
Die Videos der Polizeikontrollen sind nicht mehr auf seinem Kanal zu finden, allerdings findet man auf den Kanälen anderer YouTuber noch Reaktionen auf Kuhlewu’s Polizeikontrolle(n) (allerdings nicht die verhandelten Fälle). Insgesamt nutzt der Kanal in regelmäßigen Abständen die Polizei als Aufhänger, um Klicks zu generieren. Vermutlich mit dem Wissen, dass Videos von Polizeikontrollen viele Klicks generieren (und damit Geld), aber ja strafbar sind, werden aktuell entsprechende Videos im Ausland aufgenommen, aber weiterhin veröffentlicht.
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