In Gravelsberg hatte ein Motorradfahrer kurz sein Motorrad vor einer Apotheke auf einem offiziellem Parkplatz abgestellt. Als er nach kurzer Zeit zurück kam hing ein Knöllchen am Motorrad.
Im wurde vorgeworfen in der Zeit von 15.57 bis 15.58 Uhr ohne Parkscheibe geparkt zu haben. Beschwerden beim Büro des Bürgermeisters liefen ins Leere. Die Straßenverkehrsordnung wird so interpretiert, dass eine Parkscheibenpflicht auch für Motorräder gilt. Entscheidend sei der belegte Parkplatz.
Wie man die Parkscheibe anbringt ist dabei das Problem des Motorradfahrers, eine Möglichkeit wären ja Kabelbinder.
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