Wie berichtet haben die Blue Peers nach einer Online-Demonstration auch Klage / Beschwerde am Verfassungsgerichtshof gegen das in Bayern bestehende Motorradfahrverbot eingereicht.

 

UPDATE 06.05.2020

Das Motorradfahren an sich ist zwar nicht verboten, allerdings nur aus wichtigem Grund um zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder Ähnliches zu kommen. Motorradtouren rein zum Spaß sind verboten.

Da immer mehr Geschäfte öffnen und dort jeder auch nur zum Freizeitvergnügen einkaufen darf, sehen die Blue Peers das „Motorradfahrverbot“ als nicht gerechtfertigt und gerecht an, da dort nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko vorherrscht. Durch eine Öffnung der Geschäfte herrscht dort ein viel höhere Ansteckungsrisiko als beim Motorrad- oder Cabriofahren, hier hält es die bayerische Staatsregierung allerdings für vertretbar.

 

Die Blue Peers haben mittlerweile Post vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bekommen, wo die Klage / Beschwerde unter Tgb Nr 681/20 geführt wird. Durch den VGH wurden noch weitere Unterlagen bei den Blue Peers angefordert. Daneben wiesen sie darauf hin, dass die derzeitig geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern Gegenstand weiterer laufender Verfahren sind.

 

VGH Saarland kippte Ausgangsbeschränkungen

Da auch der VGH im Saarland entschied, dass für eine uneingeschränkte Fortdauer der Ausgangsbeschränkungen aktuell keine belastbaren Gründe vorliegen, kann man davon ausgehen, dass die Ausgangsbeschränkungen auch bald in Bayern gekippt werden.

 

Auch die Bayerische Polizeigewerkschaft regt ein Überdenken an

Mit der momentanen Lage ist auch die Gewerkschaft der Polizei Bayern nicht zufrieden, wie sie in ihrem Facebook-Post kundtun. Für sie ist es sehr schwierig bei den Kontrollen zu erkennen ob jemand gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt oder nicht. Oft trifft es dann sogar die unbedarften oder ehrlichen Bürger, die zugeben nur zum Spaß unterwegs zu sein oder die Verwandtschaft besuchen zu wollen, egal ob dabei auf den Sicherheitsabstand Rücksicht genommen wird.

 

Ausgangsbeschränkungen bald aufheben?

 Die Gewerkschaft der Polizei Bayern plädiert dafür die bis 10. Mai geltenden Ausgangsbeschränkungen nach diesem Zeitpunkt kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Ohne Frage hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der Containment-Strategie mit der Entscheidung, Ausgangsbeschränkungen zu erlassen alles richtig gemacht. Die Zahlen geben ihr recht. Allerdings nehmen die „triftigen Gründe“, die für ein Verlassen der Wohnung erforderlich sind, mit der Lockerung der Regeln beständig zu. Dies erschwert es den Polizistinnen und Polizisten auch diejenigen zu beanstanden, die bewusst und gewollt gegen die Regeln verstoßen. Erwischt wird der Ehrliche und Unbedarfte, der frei heraus zugibt, dass er die Wohnung verlassen hat, um z. B. ein Sonnenbad zu nehmen. Wer vorgibt sich zuvor an der frischen Luft bewegt, oder Sport gemacht zu haben, hat Glück. Wer zum Einkaufen geht, auch in eine Parfümerie, hat Glück, wer seine nicht betagten Eltern besuchen möchte, hat Pech, selbst wenn er dies im Garten und unter Einhaltung sämtlicher Abstands- und Hygieneregeln macht. Wenn man z. B. zum Nymphenburger Kanal in München geht, stellt man fest, dass sich Jogger – wie an der Perlenschnur gereiht – um diesen herumbewegen. Hygienemäßig vermutlich ein Desaster. Es wird aber dringend davon abgeraten aufs Land zu fahren, wo sich die Abstände viel leichter einhalten ließen. Wer die Wohnung verlässt, um sein Auto zu waschen, verhält sich ordnungswidrig. Wer sein Auto auf dem Weg in die Arbeit wäscht, macht alles richtig. Man darf nun bald in der Kirche mit 50 unbekannten Menschen einen Gottesdienst besuchen, darf aber keine sich bekannte Yogagruppe im Park anleiten, selbst wenn zwischen den Übenden 2 Meter Abstand bestehen. Welche Infektionsketten lassen sich besser nachverfolgen?

Natürlich wäre es richtig, Verstöße gegen die Regeln mit Fingerspitzengefühl zu ahnden, wie es in den Pressekonferenzen von Innenminister Herrmann gefordert wird. Sind die Regeln aber einmal verschriftlicht, gibt es keine Graubereiche mehr. Verstoß ist Verstoß und es gilt schließlich das Legalitätsprinzip.

Wir sind uns bewusst, dass das ein heikles Thema ist. Wir kennen die Situation in Schweden und wir wissen, dass es sich die Bayerische Staatsregierung bei all ihren Entscheidungen in dieser Frage nicht leicht macht. Es ist aber auch Aufgabe einer Gewerkschaft im Sinne ihrer Beschäftigten kritisch auf ein solches Regelwerk zu schauen. Gerade, weil mit der Ausgangsbeschränkung wichtige grundgesetzlich verankerte Freiheitsrechte eingeschränkt sind.

Nochmals unser Appell: Hinterfragen Sie die Ausgangsbeschränkung nach dem 10. Mai auch im Sinne der Überwachungsmöglichkeiten. Je mehr Bereiche geöffnet werden, desto unmöglicher wird eine Überwachung der Ausgangsbeschränkung durch die Polizei. Beanstandet und sanktioniert wird oftmals der Ehrliche. Sorgen Sie bitte dafür, dass der Ehrliche nicht der Dumme ist – auch und gerade im Sinne einer bürgernahen Polizei.

 GdP Bayern – Wir für Euch ! / TBe-PPy

Klage gegen das Motorradfahrverbot in Bayern dauert an – auch in den Motorrad Nachrichten auf YouTube (Video): 

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