Kawasaki ZX 6R

Verkaufsstopp und Fahrverbot: Kawasaki Ninja ZX-6R unter Rückrufverdacht

Kawasaki Motors USA hat im Juni 2025 einen sofortigen Verkaufsstopp sowie ein Fahrverbot für die Modelle der Kawasaki Ninja ZX-6R der Baujahre 2023, 2024 und 2025 ausgesprochen.  Betroffen sind sowohl Fahrzeuge, die sich noch im Händlerbestand befinden, als auch bereits an Kunden ausgelieferte Maschinen.

Die Entscheidung geht auf ein internes Rundschreiben an US-Händler zurück.  Inzwischen wurde auch ein offizieller Rückruf bei der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) eingetragen.  Die Warnung ist eindeutig: „Urgent – Do not drive this vehicle“ – auf Deutsch: „Dringend – Nicht fahren mit diesem Fahrzeug“.

 

Technischer Hintergrund: Probleme mit dem Kurbelwellenlager

Laut Kawasaki besteht die Gefahr eines Motorschadens durch ein fehlerhaft montiertes Kurbelwellenlager, konkret der Lagerbuchse Nummer 5.  Grund dafür ist ein zu hoher Anzugsdrehmoment bei der Montage, wodurch das notwendige Spiel für den Schmierfilm beeinträchtigt wird.  Dies kann zu einem Festfressen des Gleitlagers führen – mit weitreichenden Folgen.

Im schlimmsten Fall droht ein plötzlicher Leistungsverlust, ein Absterben des Motors oder sogar ein Motorblockieren während der Fahrt.  Besonders kritisch: Die Kawasaki Ninja ZX-6R ist mit einem drehfreudigen 636-Kubik-Reihenvierzylinder ausgestattet, der laut Werksangabe 124 PS (91 kW) bei 13.000/min leistet – mit Ram-Air sogar bis zu 129 PS (95 kW).  Bei solchen Leistungswerten kann ein Ausfall gravierende Folgen haben.

 

Maßnahmen in den USA

In den USA wurde ein sofortiger Verkaufsstopp für alle betroffenen Modelle ausgesprochen.  Händler dürfen keine neuen oder gebrauchten Fahrzeuge der Baujahre 2023 bis 2025 mehr verkaufen.  Für bereits zugelassene Maschinen gilt ein Fahrverbot, bis eine technische Lösung bereitsteht.  Eine schriftliche Benachrichtigung der Halter durch Kawasaki Motors USA ist derzeit in Vorbereitung.

Die US-Händler wurden zudem angewiesen, eine schnellstmögliche Reparatur der betroffenen Bauteile einzuleiten, sobald Ersatzteile und eine Reparaturanweisung vorliegen.

 

Europa bisher nicht betroffen – KBA ohne Eintrag

In Deutschland und Europa sieht die Situation derzeit noch anders aus.  Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist aktuell kein Rückruf zur Ninja ZX-6R gelistet.  Kawasaki Deutschland hat am 10. Juni 2025 auf Nachfrage bestätigt, dass man über die US-Maßnahme informiert sei.  Für Europa gebe es noch keine Ankündigung.

Fahrzeughalter in Europa können jedoch über die Plattform KTISC (Kawasaki Technical Information System for Customers) mit ihrer Fahrgestellnummer prüfen, ob eine Rückrufaktion für ihr Motorrad vorliegt.  Wird dort kein Rückruf angezeigt, liegt nach aktuellem Stand kein Handlungsbedarf vor.

 

Fazit: Abwarten und VIN prüfen

Während in den USA bereits Fahrverbote und Rückrufe wirksam sind, bleibt die Lage in Europa zunächst ruhig.  Dennoch sollten Besitzer einer Kawasaki Ninja ZX-6R der genannten Baujahre aufmerksam bleiben und regelmäßig die VIN-Abfrage nutzen.  Eine Ausweitung der Maßnahme auf Europa ist nicht ausgeschlossen, sollte sich die Problematik als weltweit verbreitet herausstellen.

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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.