Ja, es ist wirklich so, Motorradfahrer müssen in Rumänien einen Feuerlöscher (und noch viel mehr) dabeihaben, ansonsten droht ein Bußgeld.

Ja, es ist wirklich so, Motorradfahrer müssen in Rumänien einen Feuerlöscher (und noch viel mehr) dabeihaben, ansonsten droht ein Bußgeld.

 

Offiziell müssen auch Motorradfahrer in Rumänien einen Feuerlöscher, einen Verbandskasten und ein Warndreieck bei jeder Fahrt mit sich führen.  Grund dafür, in der rumänischen Straßenverkehrsordnung wird nicht zwischen Autos und Motorräder unterschieden, so dass diese Vorschriften auch für Biker gelten.  Bisher war es allerdings so, dass die Polizei diese Vorschrift ignorierte und bei Motorradfahrern ein Auge zugedrückt wurde.

Mittlerweile häufen sich allerdings die Meldungen, dass jetzt auch Motorradfahrer mit Bußgeldern belegt werden.  In der Community steigt aus diesem Grund die Wut darüber, da es bei den meisten Motorrädern fast unmöglich ist, Feuerlöscher, Verbandskasten und Warndreieck zu transportieren, obwohl es genaugenommen ja vorgeschrieben ist.

 

Der rumänische Motorradfahrerverband, MotoADN, hat eine Online-Petition zur Abschaffung der entsprechenden Mitführungspflicht gestartet und konnte innerhalb von sieben Tagen fast 8.000 Unterschriften sammeln.

 

Die FEMA (Federation of European Motorcyclists` Associations) nennt Gründe, die die Abschaffung der Mitführungspflicht stützen:

  • Feuerlöscher – im Gegensatz zu Autos sind Motorräder mit einem Not-Aus-Schalter ausgestattet. Außerdem stellt das Vorhandensein einer Druckvorrichtung (Feuerlöscher) auf einem Motorrad im Falle eines Aufpralls eine echte Gefahr für die Unfallbeteiligten dar. Daher ist das Vorhandensein eines Feuerlöschers nicht zu rechtfertigen.
  • Reflektierende Warndreiecke – Motorräder und Mopeds sind klein genug, um bei Defekten oder kleineren Unfällen im Gelände bewegt werden zu können. Daher ist die Verwendung von Warndreiecken nicht erforderlich. Im Falle eines schweren Unfalls, bei dem es verboten ist, das Motorrad vom Unfallort zu entfernen, muss die Polizei eingreifen und kann so den Ort effektiver sichern als durch die Verwendung von reflektierenden Dreiecken.
  • Verbandskasten – Bei einem Unfall mit Personenschaden führt die Schutzausrüstung des Motorradfahrers dazu, dass kleinere Verletzungen wie Kratzer oder Schnittwunden nur in Kombination mit anderen, schwerwiegenderen Problemen auftreten, die das Eingreifen eines Rettungsdienstes erfordern. Der Verbandskasten ist daher nutzlos oder kann sogar gefährlich sein, wenn er in solchen Situationen von nicht spezialisiertem Personal verwendet wird.

 

Răzvan Pavel, Präsident von MotoADN: “Wir glauben, dass diese Bestimmung eine Gesetzeslücke ist, die behoben werden muss. Mit dieser Petition wollten wir der Stimme der rumänischen Motorradgemeinde Gehör verschaffen, denn die Botschaft muss weitergehen. Wir fordern daher das rumänische Parlament, das Verkehrsministerium und das Innenministerium auf, Motorräder und Mopeds von der Anwendung der Bestimmungen des Artikels 8 der Notverordnung Nr. 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen auszunehmen.”

Zur Petition: https://survey.alchemer.eu/s3/90458501/Petitie-sustine-moto

 

 

Mitfuehrungspflicht Rumaenien
Quelle: MotoADN

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