Zukünftig drohen drastisch verschärfte Strafen und für ein Rennen braucht man nicht mal einen Gegner.
[sam id=”1″ codes=”true”]Bereits am 29. Juni 2017 wurde im Bundestag eine Verschärfung der Strafen für illegale Rennen beschlossen. Das Gesetzt trat noch nicht in Kraft, da der Bundesrat noch mal drüber entscheiden musste. Dies ist jetzt bei der Plenarsitzung vom 22.09. geschehen. Dem Gesetzesbeschluss wurde zugestimmt.
Es geht nicht nur um illegale Autorennen, es gilt auch für Motorräder!
Auch wenn hier immer von illegalen Autorennen gesprochen wird schließt das auch Motorräder mit ein. Illegale Rennen galten bisher als eine übermäßige Benutzung der Straße, mit einer Bestrafung von bis zu 400 € und einem Monat Fahrverbot. Zukünftig ist es eine Straftat.
Die neuen Strafen für illegale Rennen
Wer zukünftig im Straßenverkehr ein illegales Rennen ausrichtet, daran teilnimmt oder es durchführt muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren Haft rechnen. – Auch wenn niemand dabei zu Schaden kommt. Kommt eine Gefährdung von Leib und Lebend einer anderen Person dazu oder auch eine Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert, sind bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich.
Wird bei einem illegalen Rennen eine andere Person schwer verletzt, getötet oder eine größere Anzahl von Personen verletzt, dann ist eine Gefängnisstrafe sicher. Ein bis zehn Jahre Gefängnis sind hier möglich, in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre.
Bestraft kann nicht nur die Teilnahme eines entsprechenden Rennens werden, sondern auch die Organisation, auch wenn man gar nicht daran teilgenommen hat. Also allein der Versuch oder die Planung eines Rennens ist strafbar. Zu allen Punkten kommt eine Entziehung der Fahrerlaubnis dazu. Außerdem ist es auch möglich, dass das entsprechende Fahrzeug eingezogen wird.
Für ein illegales Rennen braucht man nicht mal einen Gegner
Jetzt kommen wir zu einem wichtigen Punkt. Für ein illegales Rennen ist es nicht nötig gegen jemand anderen zu fahren! Ein Rennen gegen die Zeit oder sich selbst reicht aus! Das bedeutet, es reicht aus, wenn man sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit, rücksichtsloser Fahrweise und grob verkehrswidrig fortbewegt um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. – Das reicht um entsprechend dem neuen Gesetzesbeschluss bestraft zu werden. Auf den Punkt gebracht bedeutet das, dass man keinen Gegner braucht und allein das Rasen ausreichend ist um womöglich den Schein zu verlieren, das entsprechende Fahrzeug abgenommen zu bekommen und um evtl. im Gefängnis zu landen.
Dies wurde bewusst in das Gesetz eingearbeitet um Videos in sozialen Netzwerken zu unterbinden bzw. mit härteren Strafen verfolgen zu können.
Zusammenfassung in den Motorrad Nachrichten, inkl. Ausschnitten aus dem Bundesrat
- Dewitt, Dominique(Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-21 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API