Die Bundesregierung hat höhere Strafen für Verstöße im Straßenverkehr beschlossen. Die Länder müssen noch zustimmen, allerdings sollen die Strafen noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Das Parken auf Geh- und Radwegen, das Halten in zweiter Reihe oder auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer soll zukünftig bis zu 100 € kosten. Bisher waren es höchstens 55 Euro. Sollten dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, oder die Parkdauer eine Stunde überschreiten, droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Auch Motorradfahrer können davon betroffen sein, da viele gern auch auf dem Gehweg parken. Meist wird das geduldet, solange niemand behindert wird, allerding haben schon die ersten Städte angefangen ein entsprechendes „Falschparken“ zu ahnden. Die neue Strafe könnte das noch bestärken.
Für das „Nichtbilden“ einer Rettungsgasse werden Bußen zwischen 200 und 320 Euro fällig. Zusätzlich gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Diese Strafe soll dann auch für das unerlaubte durchfahren der Rettungsgasse gelten. Damit wäre es gut möglich, dass es auch Motorradfahrer erwischen könnte, auch wenn die Wetterbedingungen ggf. ein Warten im Stau für den Biker unerträglich macht.
Einzige Ausnahme, ein medizinischer „Notfall“ berechtigt einen Motorradfahrer dazu, vorsichtig am Stau vorbeizufahren. Sollten also ggf. Kreislaufprobleme auftreten, hat man evtl. das Recht die Rettungsgasse oder den Standstreifen zu nutzen, um der Gefahrensituation zu entgehen. Da man so aber auch als „Fahruntüchtig“ gelten könnte, ist das auch nicht unbedingt die Paradelösung…
Busspuren sollen zukünftig auch für PKWs geöffnet werden können (entsprechende Beschilderung vorausgesetzt), die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Dadurch will man Anreize schaffen Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Motorräder mit Beiwagen, die mit drei Personen besetzt sind, gilt die neue Regelung dann auch.
Carsharing-Fahrzeuge können zukünftig bevorrechtigte Parkplätze bekommen. Neu ist auch ein grüner Pfeil, der nur für Fahrräder gilt, die Kennzeichnung für Radschnellwege und ein Überholverbot, bei dem einspurige Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen.
- Dewitt, Dominique(Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-23 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API