Bei der nächsten Sitzung im Bundesrat soll über die Drucksache 432/21 entschieden werden. In dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages geht es um das vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Schutz vor Abgasen und Lärm
Das Papier ist in typischem Beamten-Deutsch verfasst, so dass man es nicht besonders leicht verstehen kann und es viel Interpretationsspielraum lässt. Nach dem ersten Eindruck geht es darum, zukünftig leichter Rechtsverordnungen erlassen zu können, um vor möglichen Gefahren zu schützen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen. Offen bleibt die Frage, was als mögliche Gefahr angesehen werden kann und wie weit dieser Schutz bzw. die Einschränkungen für den Straßenverkehr gehen könnten.
In dem Papier werden allerdings auch explizit „Erholungssuchende und die Wohnbevölkerung“ erwähnt, die vor Emissionen des Straßenverkehrs geschützt werden sollen. Bei den Emissionen handelt es sich aber nicht nur um Abgase, sondern auch um Lärm, auch das wird explizit erwähnt.
Weiter ist in dem Papier von Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen zu lesen.
Diese Punkte sind nur ein kleiner Teil der Drucksache, allerdings erinnern sie doch sehr an die geforderten Fahrverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen. Es sieht auf den ersten Blick also sehr danach aus, als könnte bereits am 28. Mai die gesetzliche Grundlage für die Einführung dieser Fahrverbote beschlossen werden.
Wie mittlerweile allerdings bekannt gegeben wurde, handelt es sich hier um die Vereinfachung schon bestehender Texte. Der grundsätzliche Inhalt ist bereits in §6 des Straßenverkehrgesetzes verankert und soll nur umformuliert werden.
Datenerfassung und Verarbeitung
In der Drucksache geht es außerdem auch um Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung, um diese für das Verkehrsmanagement zu nutzen. In erster Linie dürfte es hier darum gehen, die gesetzlichen Vorbereitungen für das autonome Fahren zu treffen und / oder automatisierte Warnmeldungen zu ermöglichen. Beachten muss man allerdings, dass dadurch zukünftig die Daten des Fahrzeugs sehr genau erfasst werden könnten bzw. die erfassten Daten automatisch weitergegeben werden. Sollte das Fahrzeug folgende Daten erfassen, sollen diese zukünftig auch an die für das Verkehrsmanagement zuständige Behörde übermittelt werden:
- Position des Fahrzeugs,
- Zeitangabe,
- Fahrtrichtung,
- Geschwindigkeit,
- Beschleunigung oder Verzögerung,
- Lenkwinkel,
- Lenkradwinkel,
- Fahrzeugbreite,
- Fahrzeuglänge,
- Status der Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen und der Scheibenwischer,
- Drehbewegung um die Fahrzeughochachse,
- Fahrzeugcharakteristik: Pkw, Lkw, Krad, öffentliches Verkehrsmittel, Fahrzeug mit Sonderrechten oder Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs,
- plötzlich eintretende Ereignisse mit Sicherheitsrelevanz, auf Grund derer ereignisbasierte Fahrzeugmeldungen generiert werden: Stauende, Notbremsung, vorübergehend rutschige Fahrbahn, Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn, ungesicherte Unfallstellen, Kurzzeitbaustellen, eingeschränkte Sicht, Falschfahrer, nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen, sowie
- ZertifikatsID der in den Nummern 1 bis 13 genannten Daten.
Kritiker haben erhebliche Bedenken was den Datenschutz betrifft und manche sehen hier bereits Vorbereitungen für das Ende des Individualverkehrs. Die Daten sollen allerdings anonymisiert ausgewertet und anschließend wieder gelöscht werden.
Link zur Drucksache 432/21: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/432-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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