Die Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h wurde heute vom Bundesrat abgelehnt. Die Straßenverkehrsnovelle wurde allerdings mit Änderungen angenommen.
Die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Hintertür ist damit gescheitert. Wochenlang wurde über die Einführung diskutiert und trotz der bisherigen Ablehnung war in der Drucksache 591/1/19 unter Artikel 5a plötzlich „Aufhebung der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)“ zu finden.
Neben dieser Änderung musste noch über mehr als 50 weitere Änderungen abgestimmt werden, gefolgt von einer abschließenden Abstimmung für die dadurch geformte komplette Straßenverkehrsnovelle. Wie die einzelnen Länder abgestimmt haben, dazu veröffentlicht der Bundesrat selbst keine Daten.
Was hat sich sonst geändert:
- Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe kann zukünftig mit bis zu 100 Euro belangt werden (bisher 25 Euro). Bei schweren Verstößen, falls andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder die Parkdauer länger als eine Stunde beträgt, kann es zusätzlich einen Punkt in Flensburg geben.
- Ein unerlaubtes Nutzen von Gehwegen, linksseitigen Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird zukünftig mit bis zu 100 Euro Geldbuße bestraft (bisher 25 Euro).
- Sobald ein straßenbegleitender baulicher Radweg neben der Fahrbahn vorhanden ist, muss beim Parken ein Abstand von bis zu je 8 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten eingehalten werden.
- Ein Vorbeifahren an Fußgängern oder Überholen von Radfahrern uws., muss innerorts mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern erfolgen. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften erhöht sich der Mindestabstand auf 2 Meter.
- Einführung eines Verkehrsschilds, dass das Überholen von Einspurigen Fahrzeugen verbietet.
- Auf dem Fahrrad darf der Fahrer nur noch eine weitere Person mitnehmen, wenn das Fahrrad zur Personenbeförderung gebaut und dafür eingerichtet wurde. Dazu kommt, dass der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein muss. Das bedeutet, das ein unter 16-Jähriger grundsätzlich keine weitere Person auf dem Fahrrad mitnehmen darf. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass ein „Gepäckträger“ nicht als “für Personenbeförderung geeignet” eingestuft wird.
- Die Regelung für den grünen Pfeil wird auf Radfahrer ausgeweitet, daneben wird ein grüner Pfeil nur für Radfahrer eingeführt.
- Die Strafe für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
- Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge kostet zukünftig ebenfalls 55 Euro.
- Rechtwidriges Parken an unübersichtlichen oder engen Stellen wird mit 35 Euro belangt (bisher 15 Euro)
- Allgemeine Halte- oder Parkverstöße werden mit bis zu 25 Euro geahndet (bisher 15 Euro)
- Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird mit dem Nichtbilden einer Rettungsgasse gleichgestellt. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
- Ein Fahrverbot wird bei Geschwindigkeitsverstößen bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts verhängt.
- Unnötiger Lärm, eine vermeidbare Abgasbelästigung und unnötiges Hin- und Herfahren werden zukünftig mit bis zu 100 Euro belangt. Bisher waren es 20 Euro.
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