Nachdem ein damals 24-jähriger Autofahrer einen Motorradfahrer absichtlich zu Sturz brachte, muss der Hattinger für 2,5 Jahre ins Gefängnis.
Absichtlich abgedrängt
Der Vorfall ereignete sich bereits im Februar 2021. Der damals 24-jährige Angeklagte fuhr mit seinem PKW auf der Hattinger Felderbachstraße. Er fuhr deutlich langsamer als erlaubt, hatte die Blinkanlage an und hinderte durch seine Fahrweise die beiden hinter ihm fahrenden Motorradfahrer am Überholen. Jedes Mal, wenn einer der Biker überholen wollte, scherte er nach links aus, so dass ein gefahrloses Überholen nicht mehr möglich war. Die Fahrweise fiel sogar einem vorausfahrenden Paar aus Essen auf, das aus diesem Grund auch langsam fuhr, um die Situation zu beobachten.
Abgedrängt und zu Sturz gebracht
Beim dritten Überholversuch eines Bikers ließ der Autofahrer das Motorrad bis auf Fahrerhöhe kommen, nur um dann doch nach links auszuscheren, wodurch der Motorradfahrer zu Sturz kam. Er rutschte ca. 20-30m über die Fahrbahn, schlug mehrfach mit dem Helm auf dem Asphalt auf, zog sich zahlreiche Prellungen und gebrochene Rippen zu und blieb schließlich bewusstlos liegen. Er musste danach für drei Wochen im Krankenhaus behandelt werden und fährt seit dem Vorfall kein Motorrad mehr.
Der Richter sprach in dem Zusammenhang von einer regelrechten Jagd auf die Motorradfahrer.
Unfallverursacher flüchtete vorerst
Der Autofahrer fand plötzlich das Gaspedal wieder, beschleunigte, überholte mehrere Autos und flüchtete von der Unfallstelle. Zeugen und Ersthelfer forderten den zweiten Motorradfahrer auf, das Auto zu verfolgen, um das Kennzeichen in Erfahrung zu bringen. An einer Baustelle konnte der zweite Biker den Flüchtenden stellen und ihn auffordern zur Unfallstelle zurückzukehren, was dieser dann auch tat.
Zurück an der Unfallstelle soll der Angeklagte dem verunfallten Motorradfahrer sogar noch gesagt haben, er hätte das verdient, anstatt ihm auf irgendeine Art und Weise zu helfen.
Urteil
Obwohl der Angeklagte nach dem Vorfall keinen Führerschein mehr hatte, wurde er im März darauf am Steuer eines Fahrzeugs erwischt. Das Amtsgericht verurteilte den damals 24-jährigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er muss für 2,5 Jahre ins Gefängnis. Ursprünglich forderte die Staatsanwaltschaft 3,5 Jahre und einen lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis.
Gegen das Urteil wurde zuerst von beiden Seiten Berufung eingelegt. Vorm Landgericht nahmen beide Seiten ihre Berufung allerdings wieder zurück, wodurch das Hattinger Urteil rechtskräftig wurde.
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