Bereits seit 01.02.2021 ist es in der EU verboten Batteriesäure mit einer Konzentrationsgrenze über 15 Prozent an End- bzw. nicht gewerbliche Verbraucher zu verkaufen.
Mit der neuen EU-Verordnung möchte man verhindern, dass Batteriesäure zum Bombenbau missbraucht wird. Der Verkauf ist nur noch an gewerbliche Kunden erlaubt. Schrauber müssen zukünftig also auf Wartungsfreie-, Gel,- Lithium oder ähnliche Batterien zurückgreifen. Ansonsten muss man eine Werkstatt bemühen, die Batterie zu füllen.
Bestände, die man bereits zu Hause hat, dürfen noch bis zum 01.01.2022 verbraucht werden, danach ist auch der Besitz illegal. Dies gilt allerdings nicht für die verwendete Batteriesäure in den Batterien, hier bleibt der Besitz natürlich weiterhin legal.