Wegen einem Formfehler musste vor einem Jahr die aktualisierte Straßenverkehrsnovelle zurückgenommen werden. Jetzt (16.04.2021) haben sich die Verkehrsminister der Länder über die zukünftigen Strafen und Bußgelder geeignet.

Wegen einem Formfehler musste vor einem Jahr die aktualisierte Straßenverkehrsnovelle zurückgenommen werden. Jetzt (16.04.2021) haben sich die Verkehrsminister der Länder über die zukünftigen Strafen und Bußgelder geeignet.

 

Die Einführung folgender Strafen ist geplant:

  • Das Parken auf Geh- oder Radwegen, in zweiter Reihe sowie ein unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen – bis zu 110 Euro
  • Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen – statt 35, zukünftig 55 Euro
  • Unerlaubtes Parken auf einem E-Auto-Ladeplatz oder Carsharing-Parkplatz – 55 Euro
  • Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Parken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen – bis zu 100 Euro
  • Ganz normale Parkvergehen – statt bis zu 15, zukünftig bis zu 55 Euro
  • Nichtbilden einer Rettungsgasse oder die Unerlaubte Nutzung dieser – 200 bis 320 Euro und ein Monat Fahrverbot
  • Das Verursachen von unnötigem Lärm und eine vermeidbare Abgasbelästigung, sowie unnützes Hin- und Herfahren (nur Innerorts) – statt 20 Euro bis zu 100 Euro.
  • Unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen oder Seitenstreifen durch Fahrzeuge – statt bisher 20, zukünftig 100 Euro.
  • LKW-Fahrer müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren. Halten sie sich nicht daran, sind 70 Euro fällig

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen und Führerscheinverlust

Ein Hauptkritikpunkt an der zwischenzeitlich beschlossenen Straßenverkehrsnovelle war der Verlust des Führerscheins bei bereits relativ geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese Grenze wurden jetzt nicht mehr herabgesetzt, dafür wurden die Geldstrafen nochmal drastisch erhöht.

 Innerorts:

  • Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30 Euro)
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro)
  • 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro)
  • 26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro)
  • 31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro)
  • 41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro)
  • 51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro)
  • 61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro)
  • Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)

 Außerorts:

  • Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro)
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro)
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30 Euro)
  • 21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro)
  • 26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80 Euro)
  • 31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro)
  • 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160 Euro)
  • 51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240 Euro)
  • 61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440 Euro)
  • Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600 Euro)

 

Noch nicht in Kraft

Auf die hier aufgehzählten Strafen haben sich die Verkehrsminister geeignet, in Kraft ist die Änderung allerdings noch nicht. Die neue Regelung muss erst noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Das dürfte voraussichtlich im Spätsommer 2021 geschehen.

 

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