Ab sofort kann man seinen Führerschein digitalisieren und auf dem Smartphone mit sich führen. Wir wären aber nicht in Deutschland, wenn das nicht auch mit mehreren Hürden verbunden wäre und der Sinn hinter dem Ganzen noch nicht wirklich gegeben ist.

Ab sofort kann man seinen Führerschein digitalisieren und auf dem Smartphone mit sich führen. Wir wären aber nicht in Deutschland, wenn das nicht auch mit mehreren Hürden verbunden wäre und der Sinn hinter dem Ganzen noch nicht wirklich gegeben ist.

 

Nur Kartenführerscheine können digitalisiert werden

Wer seinen Führerschein digitalisieren möchte, braucht einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat. Die Digitalisierung des alten „Lappens“ ist nicht möglich. Daneben braucht man auch einen Ausweis, ebenfalls im Kartenformat, mit aktivierter Online-Funktion. Bei Ausweisen ab 2011 war die Online-Funktion optional, seit 2017 gehört das zum Standard. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit die Online-Funktion im Nachhinein freizuschalten. Dazu muss man mit dem Ausweis das Bürgeramt besuchen, um dort die Funktion freischalten zu lassen.

Wer die bisherigen Voraussetzungen erfüllt, braucht zusätzlich noch ein aktuelles Handy und die App „ID Wallet“.

 

Nicht gültig bei einer Polizeikontrolle

Wer von der Polizei kontrolliert wird und nach dem Führerschein gefragt wird, muss weiterhin das von den Behörden ausgestellte Dokument vorzeigen. Die digitale Kopie auf dem Smartphone wird aktuell (noch?) nicht anerkannt. Ob bzw. wann sich dies ändern wird, ist aktuell noch völlig offen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht mal vorliegen und erst geschaffen werden müssten. Daneben stellt sich auch die Frage wie es nach einem Verlust des Führerscheins ablaufen würde, also wenn man zum Beispiel mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde. Die digitale Kopie des Scheins müsste dann ja entweder gelöscht oder gesperrt werden, was zusätzliche Fragen nach der Umsetzung aufwerfen würde.

 

Wozu ist der digitale Führerschein dann gut?

In der ersten Zeit wird es möglich sein, Car-Sharing Fahrzeuge mit dem digitalen Führerschein freizuschalten. Der Anwendungsbereich ist damit noch recht überschaubar. Zukünftig soll er allerdings noch ausgebaut werden.

 

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Quelle BMVI

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