Ab dem 1. September 2023 soll die Kfz-Zulassung in Deutschland digital werden. Mit der Verordnung, die von Bundesminister Dr. Volker Wissing vorgelegt wurde, wird die Zulassung von Fahrzeugen einfacher, schneller und günstiger. Ab September werden die Fahrzeugzulassungen komplett digital abgewickelt, sodass man nach der digitalen Neuzulassung direkt losfahren kann.
Digitalisierung vereinfacht die Kfz-Zulassung
In Deutschland werden jährlich rund 20 Millionen Kfz-Zulassungen vorgenommen. Dank der neuen Verordnung wird die Zulassung digitaler, schneller und günstiger, sodass lästige Behördengänge der Vergangenheit angehören, auch wenn diese Möglichkeit weiter bestehen bleibt. Bürger können ihr neues Fahrzeug einfach auf dem Handy anmelden und den Nachweis als digitalen Zulassungsbescheid nutzen. Es ist nicht mehr notwendig, auf die Zusendung der Fahrzeugdokumente und der Plaketten zu warten, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Bis zu zehn Tage lang ist es gestattet, ohne diese zu fahren. Das in der Anmeldung zugeteilte Kennzeichen muss sich allerdings am Fahrzeug befinden. Besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen können ebenfalls online beantragt werden.
Juristische Personen können Anträge auf Zulassung digital einreichen
Erstmals können private, als auch juristische Personen, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, ihre Anträge bundesweit über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt einsteuern. Die Kosten für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung sollen deutlich geringer ausfallen als beim Verfahren in der Behörde vor Ort. Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs werden digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abgewickelt.
Bundesländer sind für die Umsetzung der Verordnung zuständig
Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Verordnung zuständig und erhalten dabei weiterhin Unterstützung durch das Projektteam i-Kfz. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. September 2023 in Kraft treten, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Einführung der digitalen Fahrzeugzulassung ist Teil eines größeren Digitalisierungsprozesses der Verkehrswirtschaft. Durch die Einführung neuer Technologien und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen wird die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher.
Weitere Hürde genommen, einer pünktlichen Einführung steht (fast) nichts entgegen
Bei einer Abstimmung am 31.03.2023 im Bundestag hat die Verordnung eine weitere Hürde genommen. Der Einführung zum 01. September steht dementsprechend (fast) nichts mehr im Weg. Die Bundesregierung mus die neue Verordnung nur noch veröffentlichen, damit sie eingeführt werden kann.
Der Bundesrat bittet allerdings in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung zu prüfen, wie ein missbräuchliches Verhalten in Zusammenhang mit der Online-Zulassung verhindert bzw. abgeschwächt werden kann. Es wird auf das Risiko hingewiesen, dass Plaketten beim Postversand entwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten. Wann sich die Bundesregierung damit beschäftigt ist nicht klar und es gibt hierfür auch keine Frist. Man kann aber davon ausgehen, dass die neue Verordnung wie geplant zum 01. September 2023 eingeführt wird.
Fazit: Digitalisierung macht die Kfz-Zulassung schneller und einfacher
Ab September soll die Kfz-Zulassung digitalisiert werden. Das bedeutet, dass die Zulassung von Fahrzeugen in Zukunft einfacher, schneller und günstiger wird. Ab dem 1. September 2023 können Auto- / Motorradfahrer (usw.) ihr neues Fahrzeug auf dem Handy anmelden und unmittelbar danach losfahren. Der Nachweis der Zulassung erfolgt über einen digitalen Zulassungsbescheid. Dadurch entfallen lange Wartezeiten und der lästige Gang zur Zulassungsstelle.
Artikel vom 20.02. – Update vom 03.04.2023