Jeder weiß, dass man vor einer roten Ampel stehen bleiben muss, ansonsten drohen saftige Strafen. Bußgeld, Fahrverbot und sogar eine Freiheitsstrafe wäre für einen Rotlichtverstoß in Deutschland möglich. 

 

Wann man trotz Rotlicht fahren darf

Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen man trotz roter Ampel fahren darf:

Grüner Pfeil

Befindet sich neben der Ampel ein grüner Pfeil, dann ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt. Vorher muss allerdings an der Haltelinie gehalten und es darf nur abgebogen werden, wenn der Verkehr dies zulässt und man keinen anderen dadurch gefährdet.

 

Blaulicht und Martinshorn

Nähert sich ein Polizei-, Rettungswagen oder die Feuerwehr mit Martinshorn und Blaulicht, darf man die Haltelinie vorsichtig überfahren falls dies nötig ist, um dem Rettungsfahrzeug Platz zu machen. Dabei darf kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Nach der Haltelinie muss wieder angehalten und falls möglich wieder zur Haltelinie zurückgesetzt werden, um einen Rotlichtverstoß zu vermeiden. Zur Sicherheit immer Ort Datum und Uhrzeit notieren, um ggf. Wiederspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben zu können (Blitzampel).

 

Ampel bleibt rot (defekte Ampel)

Springt die Ampel nach längerer Wartezeit nicht wieder auf gelb zurück, kann man, nach ausreichend langer Wartezeit, von einer defekten Ampel ausgehen und vorsichtig die Kreuzung überfahren. Die Ampel darf nur „überfahren“ werden, wenn niemand anderes gefährdet wird. Wie lange die Wartezeit sein muss ist nicht festgelegt. Bisherigen Gerichtsurteilen zur Folge empfiehlt man eine Wartezeit von mindestens 5 Minuten.

 

 

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