Bei der Sitzung am vergangenen Freitag im Bundesrat wurde auch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur automatischen Kennzeichenerfassung besprochen. Ergebnis, die automatische Kennzeichenerfassung geht zu weit.

Geplant war eine Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten ohne jegliche räumliche Begrenzung. Das, und die anlasslose Datenerhebung aller Fahrer, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig. Man könne nicht sicherstellen, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und in unbedenklichen Fällen umgehend und umfassend gelöscht werden.

 

Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklasse des Fahrzeugs und Bilder des Fahrers würden von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst und mit dem zentralen Fahrzeugregister abgeglichen um mögliche Verstöße gegen das Fahrverbot ahnden zu können.

 

Außerdem sei auch die Löschungsfrist, die für sechs Monate geplant war, bedenklich. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten Verjährungsfristen von drei Monaten und damit würde bei der automatischen Überwachung diese Frist ums doppelte überschritten.

Vom Tisch ist das Thema allerdings noch nicht. Die Stellungnahme des Bundesrates geht jetzt an die Bundesregierung, die sich auch dazu äußern wird. Danach wird im Bundestag noch mal darüber beraten.

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