Noch bevor der Bayerische Verfassungsgerichtshof über den Eilantrag der Blue Peers bezüglich des „Motorradfahrverbotes“ in Bayern entscheiden konnte, ruderte Ministerpräsident Markus Söder zurück.
Neben weiteren Lockerungen der Maßnahmen zum Verhindern einer Verbreitung der Corona-Pandemie, änderte Söder die Ausgangsbeschränkung in ein alleiniges Kontaktverbot. Diese Änderung tritt zum 06.05.2020 in Kraft.
Das bedeutet, dass man ab dem Datum keinen driftigen Grund mehr braucht, um das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Man muss sich auch weiterhin an das bestehende Kontaktverbot halten (in Bayern darf man sich nur mit der Familie oder einer anderen Person Treffen, in anderen Bundesländern sind es bis zu fünf Personen) braucht aber keinen wichtigen Grund mehr, um das Motorrad zu nutzen. Das heißt man darf jetzt auch wieder zum Spaß fahren und ganz normal eine Tour innerhalb Deutschlands starten.
Im Hinterkopf sollte man allerdings das Kontaktverbot behalten. Steuert man einen Bikertreff an oder sollten sich zu viele Biker auf einem Platz aufhalten, dann könnte dies wiederum als Verstoß gegen das Kontaktverbot ausgelegt werden, selbst wenn der geforderte Mindestabstand eingehalten wird.
Genau genommen darf man sich auch nur mit seiner Familie und / oder einer weiteren Person auf Tour begeben. Gehen Mehrere zusammen auf Tour, dann ist dies spätestens bei einem Halt oder bei einer Pause auch wieder ein Verstoß gegen das Kontaktverbot und somit nicht erlaubt.
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