Wie jedes Jahr ändern sich einige Vorschriften, Regelungen, Bußen und Gesetze zum Jahreswechsel oder kurz darauf. Was sich 2022 für Biker (und nicht nur für die) ändert, erfahrt ihr hier.
Nächste Stufe der CO² Steuer
Seit 01.01.2022 ist die zweite Stufe der CO² Bepreisung in Kraft, wodurch die Spritpreise gestiegen sind. Rund 1,5 Cent pro Liter Benzin oder Diesel kann man auf die aktuelle Erhöhung der CO² Steuer zurückführen. Geplant ist eine jährliche Erhöhung der CO² Steuer bis zum Jahr 2025. Allein dadurch dürfte der Liter Benzin um ca. 15 Cent und der Liter Diesel um ca. 17 Cent ansteigen, vergleicht man die Preise von 2020 und 2025 in Bezug auf die CO² Steuer – normale Preisschwankungen oder -Erhöhungen wurden dabei noch nicht eingerechnet.
Verlängerung der Beweislastumkehr bei Kauf vom Händler
Seit dem 01.01. sind Motorradkäufer von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die bei einem Händler kaufen, besser geschützt. Bisher wurde ab Kauf für 6 Monate davon ausgegangen, dass ein später aufgetretener Mangel auch schon beim Kauf vorhanden war. Diese Frist wurde auf 12 Monate verlängert. Nach Ablauf der Frist muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, was in der Praxis meist recht schwierig ist.
Führerscheinumtausch
Verpflichtender Führerscheinumtausch beginnt. 43 Millionen Besitzer sind davon betroffen. Der Umtausch läuft allerdings gestaffelt bis zum Jahr 2033 ab und wegen aktueller Engpässe bei den Behörden durch die aktuelle Corona-Lage gibt es laut Medienberichten eine Kulanzregelung.
Betroffen sind aktuell die Jahrgänge 1953 bis 1958 die einen alten Papierführerschein besitzen, der bis 31.12.1998 ausgestellt wurde. Entsprechende Führerscheininhaber müssen die alte „Pappe“ bis zum 19.01.2022 gegen den neuen fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat tauschen.
Wegen der aktuellen Lage wurde die Frist bis zum 19.Juli verlängert, bis dahin sollen laut Medienberichten keine Bußgelder fällig werden. Trotzdem müssen Betroffenen versuchen den Schein schnellstmöglich zu tauschen.
Neuer Bußgeldkatalog
Der neue Bußgeldkatalog ist bereits seit Anfang November 2021 in Kraft. In einem separaten Artikel wurde alles bereits genau aufgelistet. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die Bußen für zu schnelles Fahren oder falsches Parken drastisch erhöht haben.
Explizit hinweisen möchte ich an dieser Stelle nur noch mal auf das verbotene Nutzen der Rettungsgasse. Neben einer Buße von mindestens 240 Euro bekommt man 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ein Durchschlängeln im Stau könnte zukünftig also drastische Auswirkungen haben.
Der zweite Punkt, auf den ich nochmal hinweisen möchte, ist das Parken auf Gehwegen. Hier sind zukünftig mind. 55 Euro fällig. In Kombination mit einer Behinderung oder Gefährdung erhöht sich die Buße auf 70 bzw. 80 Euro, zusätzlich bekommt man 1 Punkt in Flensburg. Bisher wurde das Parken auf Gehwegen (solange keine Behinderung vorlag) von den meisten Städten toleriert. Erste Städte überlegen allerdings hier zukünftig durchgreifen zu wollen.
Kostenlose Updates für digitale Produkte
Wer sich ab dem 01.01. digitale Produkte kauft, wie zum Beispiel ein Navigationsgerät inkl. Kartenmaterial, muss zukünftig für einen bestimmten Zeitraum mit Updates versorgt werden, um die Funktion des Gerätes zu erhalten. Man möchte damit verhindern, dass Geräte bereits kurz nach dem Kauf nutzlos werden könnten.
Masken im Verbandskasten
Masken im Verbandskasten sollen Pflicht werden, zwei Masken müssen dann im Verbandskasten deponiert sein. Wann das genau eingeführt wird, ist noch nicht ganz klar.
Digitaler Führerschein?
Kommt der digitale Führerschein? Der Modellversuch wurde 2021 schnell wieder gestoppt. Es wäre gut möglich, dass man 2022 einen neuen Versuch starten wird. Beim letzten Versuch galt der Führerschein nicht bei einer Polizeikontrolle, nur für das Mieten von Fahrzeugen konnte er genutzt werden. Ob der zweite Versuch des digitalen Führerscheins ihn dann auch wirklich brauchbar macht, bleibt offen.
Legalisierung von Cannabis
Die Legalisierung von Cannabis wird voraussichtlich 2022 umgesetzt. Das Führen eines Fahrzeugs unter THC-Einfluss bleibt allerdings weiterhin verboten. Nach aktuellem Stand ist auch kein Grenzwert, wie man ihn vom Alkohol her kennt, geplant.
Elektromobilität
Der Ausbau der Elektromobilität wird weiter vorangetrieben und neue Ladesäulen müssen zukünftig mit einem Kartelesegerät ausgestattet sein, um eine bargeldlose Zahlung zu ermöglichen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung bestehende Ladesäulen umzurüsten. Bis es flächendeckend Ladesäulen mit Kartenlesegeräten geben wird, muss man also wohl noch einige Zeit warten, vor allem, weil die Verpflichtung für neue Ladesäulen erst ab Juli 2023 gilt.
Ab 28.05. müssen öffentlich zugängliche Ladesäulen das „Ad-hoc-Aufladen“ ohne Vertrag ermöglichen und auch die entsprechenden Preise klar darstellen.
Ab sofort können Besitzer von rein elektrischen Fahrzeugen die dadurch eingesparten CO² Emissionen an Unternehmen verkaufen, damit diese ihre Ziele zur Einsparung von CO² Emissionen einhalten können. Dadurch kann man mehrere Hundert Euro pro Jahr einnehmen.
Änderungen auch in anderen Ländern
Österreich führt die Möglichkeit ein, das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Voraussetzung sind besonders gefährliche Fälle von extremer Raserei oder bei rücksichtslosen Wiederholungstätern.
Die Bußgelder in den Niederlanden und Polen erhöhen sich.
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