Statt zu helfen wurde das Handy gezückt und der sterbende Motorradfahrer gefilmt, jetzt wurde ein Urteil gesprochen

Diesen Artikel gibt es auch als Video der Motorrad Nachrichten auf YouTube.

Erstehilfemaßnahmen mit dem Handy gefilmt

[sam id=”1″ codes=”true”]In der Nähe von Ulm, auf der B19 zwischen Heidenheim und Mergelstetten hatte ein 29-jähriger Motorradfahrer im September 2017 einen Unfall. Nach einem Überholmanöver kam das Motorrad ins schleudern und prallte gegen die Leitplanke und eine Straßenlaterne.

Ein damals 27-jähriger Fahradfahrer kam an die Stelle, zückte sein Handy und filmte den im sterben liegenden Motorradfahrer und die Ersthelfer, die sich um ihn kümmerten. Auch als die Rettungskräfte eintrafen filmte er weiter und stoppte das auch nicht als er von ihnen zur Rede gestellt wurde. Erst nach mehrfacher Aufforderung stoppte er die Aufnahme und fuhr er mit dem Fahrrad fort.

Nach dem Fahradfahrer wurde gefahndet

Die Polizei leitete eine Fahndung gegen ihn ein. Grund, unterlassene Hilfeleistung und Behinderung der Rettungskräfte. Der Fahradfahrer stellte sich später der Polizei. Jetzt wurde das Urteil gegen ihn rechtskräftig.

In den Medien wurde mit höchster Empörung berichtet. Meist war nur zu lesen, dass er keine erste Hilfe leistete und die Rettungskräfte behinderte, was die Stimmung entsprechend anheizte.

Wie gerade beschrieben entspricht das aber nicht ganz der Wahrheit, denn es waren schon Ersthelfer bei dem Unfallopfer und die „Behinderung der Rettungskräfte“ bestand nur darin, dass er gefilmt hat.

Unterlassene Hilfeleistung und Behinderung der Rettungskräfte?

Keine Frage, eine solche Sache sollte man nicht filmen und das Verhalten war mehr als anstandslos und unmenschlich. Kann man in diesem Fall aber von unterlassener Hilfeleistung sprechen? Wenn das Unfallopfer schon versorgt wird, wäre es ja auch nicht hilfreich alle weg zu drängen damit man selbst überhaupt helfen kann, oder wie seht ihr das? Kann man das Filmen der Rettungskräfte als eine Behinderung ansehen? Er stand ihnen nicht im Weg, sondern filmte sie.

Ohne Frage war es ethisch falsch das Geschehen zu filmen. Auch rechtlich ist es nicht erlaubt eine hilflose Person zu filmen oder zu fotografieren. War es aber unterlassene Hilfeleistung und Behinderung der Rettungskräfte?

Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Da er weitgehend mittellos ist, entspricht das in diesem Fall einer Strafe von 900 €.

Laut Strafgesetz kann das zur Schau stellen einer hilflosen Person und das behindern von Einsatzkräften mit bis zu zwei Jahre Haft bestraft werden.

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