Was sich alles 2021 für Motorradfahrer (und andere Verkehrsteilnehmer) ändert. Überblick der Gesetzesänderungen und Neuerungen für 2021

Benzin und Diesel wird teurer

Der Bundestag möchte mit dem Gesetz für mehr Klimaschutz fossile und damit klimaschädliche Kraftstoffe höher versteuern. Durch die neue Abgabe wird der Benzinpreis um ca. 7 Cent und der Diesel-Preis um ca. 8 Cent pro Liter ansteigen. Zusätzlich wird sich die Mehrwertsteuer auswirken. Die Frist der vergünstigten Mehrwertsteuer von 16 % ist abgelaufen und ab 01.01.2021 gelten wieder 19 Prozent.

 

CO-Aufschlag bei der KFZ-Besteuerung

Der neue CO-Aufschlag dürfte in erster Linie PKWs betreffen, da die meisten Motorradfahrer aber auch ein Auto besitzen, möchte ich es hier nicht ausklammern.

Fahrzeuge die ab dem 01.01.2021 neu zugelassen werden, müssen mit einem neuen Steuersatz belegt werden. Dabei wird der Ausstoß von Kohlendioxid stärker berücksichtigt. Je nachdem wie hoch der Ausstoß ist, wird eine stufenweise Erhöhung von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer berechnet.

  • über 95 g/km bis zu 115 g/km – 2 Euro
  • über 115 g/km bis zu 135 g/km – 2,20 Euro
  • über 135 g/km bis zu 155 g/km – 2,50 Euro
  • über 155 g/km bis zu 175 g/km – 2,90 Euro
  • über 175 g/km bis zu 195 g/km – 3,40 Euro
  • über 195 g/km – 4 Euro

Die Hubraumbesteuerung bleibt dabei bestehen und wird auch weiterhin bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. PKWs, die den Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer allerdings nicht überschreiten, bekommen einen Freibetrag von 30 Euro auf die Hubraumbesteuerung gutgeschrieben. Diese Entlastung ist allerdings bis 2024 befristet.

 

Höhere Strafen für Gaffer

Ab 01.01.2021 kann auch das Filmen und Fotografieren von Toten bei einem Unfall sanktioniert werden. Möglich wäre eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

 

Straßenverkehrsnovelle

Eine Einigung bezüglich der zurückgenommenen Straßenverkehrsnovelle von 2020 gibt es bisher noch nicht, daher gelten auch noch die alten Bußgeldsätze. Man darf aber davon ausgehen, dass man sich im Laufe des Jahres 2021 einigen wird.

 

Euro 5

Alle Motorräder, die ab 2021 zum ersten Mal zugelassen werden, müssen die Euro5 Norm erfüllen. Da viele Hersteller wegen der Corona-Krise weniger Euro4-Motorräder als erwartet abverkaufen konnten, wird es Ausnahmegenehmigungen geben, die allerdings nur die Fahrzeughersteller beantragen können.

Privatleute, die sich bereits 2020 ein Motorrad mit Euro4-Typengenehmigung gekauft haben, müssen es unbedingt bis zum Jahresende 2020 erstmalig zulassen, da diese Fahrzeuge nicht mehr zu den Restbeständen zählen, für die die Hersteller die Ausnahmegenehmigung beantragen können.

 

Pendlerpauschale

Ab dem 21. Kilometer soll zukünftig die Pendlerpauschale um 5 Cent von 30 auf 35 Cent ansteigen. Damit will man die finanzielle Mehrbelastung durch die steigende Co2-Bepreisung für den Arbeitsweg abfangen.

Geringverdiener, die wegen dem geringen Einkommen keine Einkommenssteuer zahlen, können die Fahrten ab dem 21. Kilometer wegen Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen.

Ab 2024 ist eine Erhöhung von dann 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg geplant.

 

Geänderte Fahrschulprüfung

Ab dem 01.01.2021 wird die praktische Fahrschulprüfung abgeändert. Die Prüfungsfahrt wird um ca. zehn Minuten verlängert und zukünftig elektronisch protokolliert.

Acht Fahraufgaben, wie beispielsweise ein Fahrstreifenwechsel, ein Einfahren in einen Kreisverkehr oder das Heranfahren an einen Fußgängerüberweg, und fünf Kompetenzbereiche, wie beispielsweise das Beobachten des Verkehrsgeschehens oder das Anpassen der Fahrgeschwindigkeit, werden bewertet. Dabei bleibt die Entscheidungsgewalt weiterhin beim Prüfer, der Fahraufgaben- und Kompetenzbereich-Katalog soll hier nur als Unterstützung dienen.

Nach der Prüfung wird es zukünftig auch ein fünfminütiges abschließendes Gespräch über die Prüfungsfahrt geben.

Die Fahrerlaubnis B (PKW) kann zukünftig auch erteilt werden, wenn die Prüfung in einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert wurde. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass mindestens zehn Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. Bisher durfte man nur Schaftfahrzeuge fahren, wenn auch die Prüfung in einem entsprechenden Fahrzeug abgehalten wurde.

Für Motorräder gilt diese neue Regelung nicht, da nicht die Art des Getriebes, sondern die Art des Kraftschlusses von Motor und Getriebe zählt. Findet die Prüfung also auf einem Motorrad ohne Kupplungshebel statt (Elektromotorrad oder z.B. Hondas mit DCT-Getriebe), darf anschließend auch nur mit einem Motorrad mit entsprechendem Kraftschluss gefahren werden.

Letzte Aktualisierung am 19.04.2024 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API  

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